Mitglied inaktiv
Hallo Zusammen, in 2009 würde ich das 3. Jahr in Folge die Pflichtbemessungsgrenze überschreiten und könnte mich ab 01.01.2010 bei einer PKV anmelden (dies habe ich auch vor). Anfang Februar 2009 kommt unser erstes Kind auf die Welt und ich spiele mit dem Gedanken, 1 bzw. 2 Monate Elternzeit zu nehmen. Allerdings würde ich durch die dann entstehenden Gehaltseinbußen in 2009 unter die Pflichtbemessungsgrenze fallen! Gibt es nur die Entscheidung Elternzeit oder PKV? Ich möchte nicht noch einmal 3 Jahre warten um in die PKV zu kommen! Ich möchte aber auch die Elternzeit nutzen (auch durch 2 Monate Teilzeit falle ich unter die Pflichtbemessungsgrenze...) Für Lösungsvorschläge bin ich sehr dankbar. Schöne Grüße Tom
Hallo, sorry - so gut kenne ich mich mit KKs nicht aus. Ich habe folgendes gefunden: http://www.wdr.de/tv/ardrecht/sendungen/2005/juli/050731_03.phtml Liebe Grüsse, NB
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