Sessajoni
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich am Ende meines ersten Elternzeitjahres. Dieses läuft am 25.10.12 aus. Das volle Elterngeld habe ich im 1. Jahr bezogen. Beantragt habe ich bei meinem Arbeitgeber unter Einhaltung aller Fristen 2 Jahre Elternzeit mit dem Wunsch, im zweiten Jahr Teilzeit von 25 Stunden/ Woche zu arbeiten. Zugestimmt oder widersprochen wurde diesem Antrag nicht. Heute habe ich erfahren, daß aufgrund mangelnder Auftragslage eine Weiterbeschäftigung im 2. EZ-Jahr nicht möglich ist. Ist möchte diese allerdings auch nicht einklagen, da mein AG eine ehemalige Arbeitskollegin ist und nach einer erfolgreichen Klage ja auch kein gutes Arbeistklima mehr herrschen würde. Wir haben uns schließlich gemeinsam folgende mögliche Vorgehensweise besprochen: Ich beende vorzeitig meine Eltenzeit zum 24.10.12 und wäre damit regulär innerhalb von 4 Wochen zu Ende November kündbar. Ich möchte mir eine andere Anstellung suchen, da mir sonst die Einkünfte fehlen würden, wenn ich weiter in Elternzeit und unbeschäftigt bliebe. Für die Überbrückungszeit, bis ich eine neue Stelle gefunden habe würde ich aber gern ALG 1 beantragen. Meine Frage ist nun: Kann ich meine Elternzeit von meiner Seite aus jederzeit mit Einverständnis des AG vorzeitig beenden? Ist diese Vorgehensweise machbar, ohne eine Sperre beim ALG1 zu bekommen? Wenn nicht, wie kann ich mich vom Arbeitsverhältnis ohne finanzielle Konsequenzen "befreien"? Die zuständige Elterngeldstelle konnte mir dazu leider keine genauen Auskünfte geben. Ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Freundliche Grüße s.
Hallo, schlechte Lösungh. Warum arbeiten Sie nicht in der EZ mit Zustimmung des AG bei einem anderen AG? Liebe Grüsse, NB
Sessajoni
Hallo Frau Bader, danke für Ihre Antwort. Um Ihre Frage zu beantworten: Der AG kann und möchte mich auch nicht mehr beschäftigen (Mutter mit 2 Kleinkindern, Krankheitsausfall, etc..). Das hieße, ich würde nach dem 2. Jahr EZ sowieso gekündigt, vorausgesetzt, die Auftragslage bleibt schlecht. Somit würde sich das ganze quasi nur aufschieben. Die Chancen, daß jemand eine Architektin in Elternzeit für eine Nebenbeschäftigung einstellt, sind sehr schlecht. Demnach müßte ich Ausdauer und großes Glück haben, einen Nebenjob bei einem anderen AG zu finden. Zudem kommt, daß ich erst einmal keine finazielle Absicherung mehr habe. Die besseren Voraussetzungen für eine neue Stelle habe ich definitiv, wenn ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Aus diesen Gründen würde ich mich gern für diesen Weg entscheiden. Kann ich denn im Einvernehmen mit dem AG die Elternzeit vorzeitig beenden, um mich arbeitssuchend zu melden, oder würde ich eine Sperre beim Arbeitsamt bekommen? Danke schonmal für Ihre Antwort. Viele Grüße s.
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