Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit - vorsicht lang.

Frage: Elternzeit - vorsicht lang.

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich habe bei meinem AG am 18.04. Elternzeit für meine Kinder beantragt. Bin erst am 18.4. aus dem Krankenhaus entlassen worden und habe das Schreiben persönlich am 20.4. dort abgegeben. Eigentlicher ET wäre erst der 28.04.09 gewesen. 1. das 3. Jahr meiner Tochter nach dem Ende der Mutterschutzfrist (23.6.09) ab dem 24.06.09 bis zum 23.06.10 und 2. ab dem 24.06.10 bis 10.04.12 für meinen Sohn (geb. 11.04.09). Ab 15.6. 10 Teilzeit mit 27,5 Stunden. Mein Arbeitgeber hat sich daraufhin Zeit gelassen mit der Antwort. Diese erhielt ich erst am 13.05.09 und sollte einen Termin nach dem 18.05. ausmachen, um eine andere Einigung zu treffen, da er Teilzeit angeblich aus betrieblichen Gründen nicht gewähren kann und der Inanspruchnahme des 3. Jahres meiner Tochter nicht zustimmte. Dieser Termin war dann am 20.05.09 und es wurde keine Einigung erzielt. Ich wollte mich erkundigen und teilte ihm anschließend mit, daß ich weiterhin an der Teilzeit festhalte und ggfs. meine gesetzlichen Rechte wahrnehme. Nun habe ich heute ein Schreiben von meinem AG erhalten, daß er gesichert unterstellt, daß ich nach Ablauf der Mutterschutzfrist ab dem 24.6. (also heute) als Volltagskraft zur Verfügung stehe. Ich hätte die sieben-Wochen-Frist vor Beginn der Elternzeit meines Sohnes nicht eingehalten - das wäre ja auch schon durch das Hinauszögern der Antwort meines AG nicht mehr möglich gewesen. Sollte ich nicht erscheinen, muß ich gegebenenfalls mit einer Kündigung rechnen. Er hat bei seiner Ablehnung jedoch auch schon 3 Wochen "verstreichen" lassen und die Frist hätte nicht eingehalten werden können. Das Schreiben erreichte mich jedoch erst heute (24.6.) gegen 11.00 Uhr. Somit konnte ich nicht zur Arbeit erscheinen um 7.30 Uhr und wohin soll ich mit einem 10-Wochen alten Säugling? Außerdem beziehe ich Elterngeld und dürfte schon daher nicht mehr als 30 Stunden arbeiten in der Woche. Seinerzeit wurde mir mündlich gesagt, daß das Aufsparen des 3. Jahres meiner Tochter kein Problem sei, wenn es so rechtens sei. Ich habe es nicht schriftlich mitgeteilt bekommen. Man sagte mir, daß bräuchte ich dann nicht, obwohl ich mehrmals deshalb bei meinem Arbeitgeber war und um schriftliche Bestätigung gebeten habe. Weiterhin habe ich meinem Arbeitgeber bei einem Gespräch Anfang Februar mündlich mitgeteilt, daß ich frühestens nach einem Jahr, also im April 2010 wieder erscheine. Für mich wurde eine Kraft eingestellt, die auch heute noch dort tätig war (habe mich bei einer Kollegin erkundigt). Wie kann ich hier weiter verfahren? Bleibt mir bei einer Kündigung nur der Weg vor das Arbeitsgericht? Vielen Dank für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Sie wünschen eine ausführliche Einzelberatung - das sprengt das Forum! Ich kann Ihnen nur allgemeine Antworten auf allgemeine kurze Fragen geben. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

LG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich verstehe das gerade nicht. Du hast doch die 7-Wochen-Frist eingehalten. Meines Erachtens ist die erst am 5. Mai abgelaufen und dein Brief war doch am 20. April dort. Kann es sein, dass dein AG noch davon ausgeht, dass sich das Ende des MuSchus vom tatsächlichen Geburtstermin und nicht vom eigentlichen ET errechnet? So war es nämlich früher. Dann wäre dein MuSchu allerdings auch früher zu Ende. Denn dann hättest du die Frist um 2 Tage versäumt. Teilzeit in Elternzeit muss dir dein AG nicht gewähren. Bei mehr als 15 Angestellten erst nach der Elternzeit, das muss er dir dann gewähren. Da du bereits 2 Jahre für deine Tochter genommen hast, kannst du das 3. Jahr nehmen. Der Arbeitgeber kann es nicht ablehnen. Fazit: Nimm dir lieber gleich einen Anwalt. LG Arlett


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag,  meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?

Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein  Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...

Hallo,  Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld.  mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen.  Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit.  er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job.  diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...

Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...

Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird.  Ist das Rechtens?