Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit - vorsicht lang.

Frage: Elternzeit - vorsicht lang.

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Ich habe bei meinem AG am 18.04. Elternzeit für meine Kinder beantragt. Bin erst am 18.4. aus dem Krankenhaus entlassen worden und habe das Schreiben persönlich am 20.4. dort abgegeben. Eigentlicher ET wäre erst der 28.04.09 gewesen. 1. das 3. Jahr meiner Tochter nach dem Ende der Mutterschutzfrist (23.6.09) ab dem 24.06.09 bis zum 23.06.10 und 2. ab dem 24.06.10 bis 10.04.12 für meinen Sohn (geb. 11.04.09). Ab 15.6. 10 Teilzeit mit 27,5 Stunden. Mein Arbeitgeber hat sich daraufhin Zeit gelassen mit der Antwort. Diese erhielt ich erst am 13.05.09 und sollte einen Termin nach dem 18.05. ausmachen, um eine andere Einigung zu treffen, da er Teilzeit angeblich aus betrieblichen Gründen nicht gewähren kann und der Inanspruchnahme des 3. Jahres meiner Tochter nicht zustimmte. Dieser Termin war dann am 20.05.09 und es wurde keine Einigung erzielt. Ich wollte mich erkundigen und teilte ihm anschließend mit, daß ich weiterhin an der Teilzeit festhalte und ggfs. meine gesetzlichen Rechte wahrnehme. Nun habe ich heute ein Schreiben von meinem AG erhalten, daß er gesichert unterstellt, daß ich nach Ablauf der Mutterschutzfrist ab dem 24.6. (also heute) als Volltagskraft zur Verfügung stehe. Ich hätte die sieben-Wochen-Frist vor Beginn der Elternzeit meines Sohnes nicht eingehalten - das wäre ja auch schon durch das Hinauszögern der Antwort meines AG nicht mehr möglich gewesen. Sollte ich nicht erscheinen, muß ich gegebenenfalls mit einer Kündigung rechnen. Er hat bei seiner Ablehnung jedoch auch schon 3 Wochen "verstreichen" lassen und die Frist hätte nicht eingehalten werden können. Das Schreiben erreichte mich jedoch erst heute (24.6.) gegen 11.00 Uhr. Somit konnte ich nicht zur Arbeit erscheinen um 7.30 Uhr und wohin soll ich mit einem 10-Wochen alten Säugling? Außerdem beziehe ich Elterngeld und dürfte schon daher nicht mehr als 30 Stunden arbeiten in der Woche. Seinerzeit wurde mir mündlich gesagt, daß das Aufsparen des 3. Jahres meiner Tochter kein Problem sei, wenn es so rechtens sei. Ich habe es nicht schriftlich mitgeteilt bekommen. Man sagte mir, daß bräuchte ich dann nicht, obwohl ich mehrmals deshalb bei meinem Arbeitgeber war und um schriftliche Bestätigung gebeten habe. Weiterhin habe ich meinem Arbeitgeber bei einem Gespräch Anfang Februar mündlich mitgeteilt, daß ich frühestens nach einem Jahr, also im April 2010 wieder erscheine. Für mich wurde eine Kraft eingestellt, die auch heute noch dort tätig war (habe mich bei einer Kollegin erkundigt). Wie kann ich hier weiter verfahren? Bleibt mir bei einer Kündigung nur der Weg vor das Arbeitsgericht? Vielen Dank für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Ich verstehe das gerade nicht. Du hast doch die 7-Wochen-Frist eingehalten. Meines Erachtens ist die erst am 5. Mai abgelaufen und dein Brief war doch am 20. April dort. Kann es sein, dass dein AG noch davon ausgeht, dass sich das Ende des MuSchus vom tatsächlichen Geburtstermin und nicht vom eigentlichen ET errechnet? So war es nämlich früher. Dann wäre dein MuSchu allerdings auch früher zu Ende. Denn dann hättest du die Frist um 2 Tage versäumt. Teilzeit in Elternzeit muss dir dein AG nicht gewähren. Bei mehr als 15 Angestellten erst nach der Elternzeit, das muss er dir dann gewähren. Da du bereits 2 Jahre für deine Tochter genommen hast, kannst du das 3. Jahr nehmen. Der Arbeitgeber kann es nicht ablehnen. Fazit: Nimm dir lieber gleich einen Anwalt. LG Arlett


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