netty84
Sehr geehrte Frau Bader, unser Sohn ist am 09.05.2011 geboren..Habe beim Arbeitgeber und beim Elterngeldantrag 12 Monate angebeben. Also müßte ich am 09.05.2012 wieder arbeiten..Mein Lebensgefährte(Papa vom Kind) möchte keine Elternzeit nehmen..Nun meine Frage. Könnte ich nachträglich die beiden Monate beantragen??Wie müßte ich mich denn dann verhalten?? Vielen Dank netty
Hallo, Sie werfen EG und EZ durcheinander. EZ können Sie bis zu 3 Jahre nehmen. Da Sie sich für weniger als 2 J. festgeleget haben, steht es dem AG frei, ob er zustimmt. Fr 17.12.2010 Das Elterngeld Mann mit Kleinkind. Elterngeld Vergrößerte Ansicht des Bildes öffnet in externem Fenster Das Elterngeld schafft nach der Geburt eines Kindes den notwendigen Schonraum für einen guten Start in das gemeinsame Leben mit dem neuen Familienmitglied. Das Elterngeld macht es für Mütter und Väter einfacher, vorübergehend ganz oder auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung ihres Kindes zu haben. Zum 1. Januar 2011 gibt es beim Elterngeld einige Änderungen. Das Elterngeld gibt jungen Familien Zeit für Verantwortung Das Elterngeld bleibt eine wichtige Unterstützung für Familien nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld fängt einen Einkommenswegfall nach der Geburt des Kindes auf. Für die Mehrheit der Elterngeldberechtigten ändert sich nichts. Das Elterngeld wird an Väter und Mütter für maximal 14 Monate gezahlt; beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate gibt es, wenn sich der Partner an der Betreuung des Kindes beteiligt und den Eltern mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen wegfällt. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
hallo nein die beiden partnermonate kann auch nur der partner nehmen! und der ez -verlängerung muss der ag zustimmen,er kann auch ablehnen
SumSum076
Du vermischt grad Elternzeit und Elterngeld. Elternzeit kann jeder Elternteil für sich drei Jahre lang nehmen. Elterngeld 12 mal. 2 extra Monate gibt es für den Partner. Wären dann 14 Auszahlungen. Wenn du also schon 12 Monate Elterngeld beantragt hast, kannst du keine weiteren bekommen. Deine Elternzeit kannst du noch verlängern. Da du bisher aber nur 1 Jahr angemeldet hast, benötigst du für die Verlängerungen die Zustimmung deines AG. Elterngeld gibt es dennoch keines mehr. Gruß Sabine
netty84
Hallo, verstehe ich das richtig das ich unentgeldlich 2 Monate noch dran hängen könnte wenn der AG zustimmt?? Gibt es denn da bestimmte Formulare zur Beantragung oder macht man das einfach per Brief?? Vielen Dank
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