Molipoli
Sehr geehrte Frau Bader, meine Situation ist wie folgt. Ich bin nach Geburt des ersten Kindes im Februar 2014 in Elternzeit und würde eigentlich zum 1.3.2015 meine Stelle (nun zu 75%) wieder aufnehmen. Nun erwarten wir aber unser zweites Kind im Juni 2015. Dementsprechend begänne der neue Mutterschutz Mitte April 2015 und ich würde nur ca. 6 Wochen arbeiten. Mein Arbeitgeber hat nun gefragt, ob ich nicht meine Elternzeit verlängern möchte, damit beiden Parteien diese etwas ungünstige Konstellation von 6 Wochen Beschäftigung erspart bliebe. Für mich stellt sich hier die finanzielle Frage. Ich habe bereits in Ihren Antworten im Forum gelesen, dass die Elternzeit vorzeitig beendet werden kann, um Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber in Anspruch zu nehmen. Dieses würde sich - sofern ich es richtig verstanden habe - an meinem vorherigen Gehalt (mit 100% Stelle) bemessen. Ich bin nun davon ausgegangen, dass mein Arbeitgeber die Zahlung des Mutterschaftsgeldes umgehen will, indem er mir anbietet die Elternzeit zu verlängern und fließend in die zweite übergehen zu lassen. Meine konkrete Frage lautet also: müsste ich die Elternzeit verlängern, um sie dann zum Erhalt des Mutterschaftsgeldes wieder zu verkürzen? Weiterhin ergibt sich für mich ab März 2015 ein deutlich geringeres Nettoeinkommen, da ich mittlerweile in Steuerklasse 5 bin und mit einer 75% Stelle wieder einsteigen würde. Würde es sich auf des Mutterschaftsgeld günstig auswirken, wenn ich meine Elternzeit verlängern würde? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Mühe und Antwort.
Hallo, Sie haben im Prinzip zwei Möglichkeiten. Sie gehen die kurze Zwischenzeit arbeiten, was der Arbeitgeber ja jetzt nicht mehr verwehren kann oder Sie verlängern die Elternzeit bis zum Beginn des Mutterschutzes und bekommen das volle Mutterschaftsgeld. Ob die Lohnsteuerklasse berücksichtigt wird, hängt davon ab, ob Sie diese mindestens sieben Monate von den letzten zwölf Monaten vor der Geburt inne hatten. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wenn verlängern, dann nur bis zum Tag vor neuem Mutterschutz. Ist das mit den 75% schon schriftlich ausgemacht ? Mein Rat wenn nicht : Nehm den Urlaub den Du noch hast und zieh den Rest bis zum Mutterschutz mit 100% durch. Oder eben 75% wenn das schon ausgemacht ist. Wie viele Tage Urlaub hast Du noch über und würdest Du erwerben in den 12 Wochen Mutterschutz der jetzt kommt ? Du verlierst sonst bares Geld für das neue Elterngeld. Weil Du 1,5 Monate mit 0€ sonst hast, die in die neue Berechnung mit eingehen. Wenn Dein AG Dicb für die kurze Zeit nicht nehmen möchte, dann steht es ihm frei Dich bezahlt ! freizustellen.
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