Wanderzwerg
Hallo :)
ich Frage mich wie es ist ...
....wenn die Elternzeit regulär ausläuft und man erneut schwanger ist und im Beschäftigungsverbot ... bekommt man das sein Vorheriges Gehalt weiter ?
Beschäftigungsverbot weil man davor Teilzeit in Elternzeit gearbeitet hat...
hoffe die Frage war verständlich :)
vielen lieben Dank
Hallo, man bekommt das Gehalt, das man ohne BV bekommen würde. Auch, wenn man keinen Tag gearbeitet hat. Der alte Vertrag lebt ja wieder auf. Liebe Grüße NB
mellomania
es zählt das, was für nach der elternzeit vereinbart wurde. in der elternzeit selber gibt es kein bv. wenn für danach tz vereinbart ist, erhälst du das. eben so, wie dein kind betreut ist und du von heute auf morgen arbeiten könntest.
Wanderzwerg
Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort :))
Wanderzwerg
Es gibt ein BV.. wenn man zb. Teilzeit in Elternzeit arbeitet ... auf intensiv zb. dann bekommt man ein BV.... auch in der Elternzeit ... evtl. nennt sich das dann anders ... keine Ahnung ... aber man darf nicht mehr in die Arbeit kommen ... LG :)
mellomania
wenn du in der reinen elternzeit bist gibt es kein bv. arbeitest du tz kann es eins geben. muss aber nicht. nicht alle, die auf intensiv arbeiten erhalten ein bv. warum erzählst du das? der AG muss immer! eine gefährdungsbeurteilung machen und DANN entscheiden ob bv. wenn der chef in klinik 1 ersatztätigkeiten hat, stellt er keines aus. hat chef in klinik 2 keine, stellt er eins aus. verallgemeinerungen bringen keinem was.
Wanderzwerg
Schade das man hier gleich so angeriffen wird ?? es gibt ein BV in Elternzeit.... es gibt ja auch Teilzeit in Elternzeit .... Aber egal .. vielen Dank für deine aussagekräftigen Antworten ... einen schönen Abend noch :)
Wanderzwerg
Außerdem war das ja nicht die Frage ... mit Gefährdungsbeurteilung und Ersatz Arbeit ist ein anderes Thema .... kenn mich da auch aus ... danke :)
mellomania
die gefährlich ist und daher durch ein bv untersagt werden muss. von daher gibt es in reiner elternzeit KEIN bv. das greift erst, wenn eine beschäftigung aufgenommen wird in ez oder eh schon läuft. BESCHÄFTIGUNGSverbot. ohne beschäftigung, kein verbot.
mellomania
um in ein bv zu gehen. nur als info.
Wanderzwerg
Und was tu ich dann in der Arbeit wenn ich nicht beschäftigt bin ?? zb. Teilzeit 25% .... Arbeit in Teilzeit trotz Elternzeit ?? bin ich ja auch "beschäftigt" ??
mellomania
du scheinst dich eben nicht auszukennen. erklärung: reine elternzeit. du sitzt den ganzen tag daheim und guggst nach deinem kind. KEIN BV MÖGLICH. da du NICHT ARBEITEST TZ in EZ: du arbeitest eine auf die ez befristete teilzeit, die elternzeit läuft im hintergrund mit: du arbeitest, bist also beschäftigt, daher muss eine GFBU gemacht werden, nach welcher dann entschieden wird, ob du dein gehalt weiter bekommst und normal weiter arbeitest auf deinem platz, wenn diese arbeit den mutterschutzrichlinien entspricht ODER ob der AG ersatztätigkeiten hat, die deiner quailifikation nicht unbedingt entsprechen müssen, die du aber annehemen musst, da du kein mitspracherecht hast, ODER es gibt eben keine ersatztätigkeiten, und der AG spricht dann ein BV aus. jetzt verstanden?
Wanderzwerg
Natürlich geht beendet man seine Elternzeit nicht um in ein BV zu gehen .... das weiss man vorher ja nicht .... viel zu riskant und auch dem Arbeitgeber unfair .... davon war nie die Rede ... ich habe meine Antwort auf MEINE Frage erhalten ... (außerdem geht es nicht um mich) daher möchte ich den Verlauf hiermit gerne beenden ... ich danke trotzdem um die Bemühungen... gerne das nächste mal etwas netter ... wir sind doch alle hier um uns auszutauschen und nicht anzufeinden .... LG einen schönen Abend
MamaausM
Wenn du jetzt IN Elternzeit Teilzeit arbeitet, kannst du ein BV bekommen! Ist die EZ vorbei, greift ja dann der Vertrag vor Elternzeit und da bekommst du im Falle eines BV so dein Geld wie vereinbart.
Wanderzwerg
Ich kenn mich ganz gut aus ... ich sehe du urteilst über was ... was nie im Gespräch war ... Es ging die ganze Zeit um Teilzeitarbeit in Elternzeit ... und da gibt es ein BV weil ich ja arbeite .... welche Schritte und was für Wege man geht .... ist individuell nach Arbeitgeber.... egal jetzt ... Danke und Tschüß
mellomania
der AG muss zustimmen, dass du die ez beendest. wenn du dann arbeitest obwohl vorher klar ist dass du ein bv bekommst, ist das sozialbetrug. die krankenkasse zahlt dem AG im falle eines bv die kosten deines lohns über die umlagekasse zurück und kann und sollte! jedes bv prüfen. das kann, auch für die beschäftigte, gewaltig nach hinten los gehen. wenn falsche infos rausgegeben werden, darf man doch korrigieren? wenn du jedes wort auf die goldwaage legst, kann keiner was dafür :-)
mellomania
und dein ton ist auch nicht besser. du schriebst oben von bv in elternzeit. erst danach war von tz in ez die rede. das sind aber zwei verschiedene dinge. würdest du dich auskennen, würdest du nicht fragen :-)
Wanderzwerg
Genau das war ursprünglich die Frage ... nichts weiter :) schönen Abend noch :)
MamaausM
Verstehe Mello auch nicht, vielleicht habt ihr aneinander vorbei geschrieben... Deine erste Frage habe ich und Frau Bader beantwortet. Es gibt dann so Geld wie dann vereinbart
mellomania
mehrfach habe ich genau das geschrieben. :-) naja,
mellomania
das schrieb ich doch. sie fragte nach bv in elternzeit was in reiner elternzeit nicht geht. die tz in ez erklärte ich separat. das war auch ihre frage. und diese bekam sie mehrfach beantwortet. von daher versteh ich nicht was sie nicht versteht.
MamaausM
Ich habe die Ursprung Frage gelesen, als Frau Bader geantwortet hatte und du auch, warum sollte ich da mitsenfen. Erst als in eine andere Richtung ging, schrieb ich was zu IN und NACH EZ.. Aber mein lieber Mann, was die APs sich rausnehmen an Ton ... Manchmal verkneift man sich besser ne hilfreiche Antwort
mellomania
wenn die leute im real life genaso agieren und mit ihrem gegenüber reden wundert mich bei vielen gar nix mehr
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