Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und BV

Frage: Elternzeit und BV

Wanderzwerg

Beitrag melden

Hallo :) ich Frage mich wie es ist ... ....wenn die Elternzeit regulär ausläuft und man erneut schwanger ist und im Beschäftigungsverbot ... bekommt man das sein Vorheriges Gehalt weiter ? Beschäftigungsverbot weil man davor Teilzeit in Elternzeit gearbeitet hat... hoffe die Frage war verständlich :) vielen lieben Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, man bekommt das Gehalt, das man ohne BV bekommen würde. Auch, wenn man keinen Tag gearbeitet hat. Der alte Vertrag lebt ja wieder auf. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

es zählt das, was für nach der elternzeit vereinbart wurde. in der elternzeit selber gibt es kein bv. wenn für danach tz vereinbart ist, erhälst du das. eben so, wie dein kind betreut ist und du von heute auf morgen arbeiten könntest.


Wanderzwerg

Beitrag melden

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort :))


Wanderzwerg

Beitrag melden

Es gibt ein BV.. wenn man zb. Teilzeit in Elternzeit arbeitet ... auf intensiv zb. dann bekommt man ein BV.... auch in der Elternzeit ... evtl. nennt sich das dann anders ... keine Ahnung ... aber man darf nicht mehr in die Arbeit kommen ... LG :)


mellomania

Beitrag melden

wenn du in der reinen elternzeit bist gibt es kein bv. arbeitest du tz kann es eins geben. muss aber nicht. nicht alle, die auf intensiv arbeiten erhalten ein bv. warum erzählst du das? der AG muss immer! eine gefährdungsbeurteilung machen und DANN entscheiden ob bv. wenn der chef in klinik 1 ersatztätigkeiten hat, stellt er keines aus. hat chef in klinik 2 keine, stellt er eins aus. verallgemeinerungen bringen keinem was.


Wanderzwerg

Beitrag melden

Schade das man hier gleich so angeriffen wird ?? es gibt ein BV in Elternzeit.... es gibt ja auch Teilzeit in Elternzeit .... Aber egal .. vielen Dank für deine aussagekräftigen Antworten ... einen schönen Abend noch :)


Wanderzwerg

Beitrag melden

Außerdem war das ja nicht die Frage ... mit Gefährdungsbeurteilung und Ersatz Arbeit ist ein anderes Thema .... kenn mich da auch aus ... danke :)


mellomania

Beitrag melden

die gefährlich ist und daher durch ein bv untersagt werden muss. von daher gibt es in reiner elternzeit KEIN bv. das greift erst, wenn eine beschäftigung aufgenommen wird in ez oder eh schon läuft. BESCHÄFTIGUNGSverbot. ohne beschäftigung, kein verbot.


mellomania

Beitrag melden

um in ein bv zu gehen. nur als info.


Wanderzwerg

Beitrag melden

Und was tu ich dann in der Arbeit wenn ich nicht beschäftigt bin ?? zb. Teilzeit 25% .... Arbeit in Teilzeit trotz Elternzeit ?? bin ich ja auch "beschäftigt" ??


mellomania

Beitrag melden

du scheinst dich eben nicht auszukennen. erklärung: reine elternzeit. du sitzt den ganzen tag daheim und guggst nach deinem kind. KEIN BV MÖGLICH. da du NICHT ARBEITEST TZ in EZ: du arbeitest eine auf die ez befristete teilzeit, die elternzeit läuft im hintergrund mit: du arbeitest, bist also beschäftigt, daher muss eine GFBU gemacht werden, nach welcher dann entschieden wird, ob du dein gehalt weiter bekommst und normal weiter arbeitest auf deinem platz, wenn diese arbeit den mutterschutzrichlinien entspricht ODER ob der AG ersatztätigkeiten hat, die deiner quailifikation nicht unbedingt entsprechen müssen, die du aber annehemen musst, da du kein mitspracherecht hast, ODER es gibt eben keine ersatztätigkeiten, und der AG spricht dann ein BV aus. jetzt verstanden?


Wanderzwerg

Beitrag melden

Natürlich geht beendet man seine Elternzeit nicht um in ein BV zu gehen .... das weiss man vorher ja nicht .... viel zu riskant und auch dem Arbeitgeber unfair .... davon war nie die Rede ... ich habe meine Antwort auf MEINE Frage erhalten ... (außerdem geht es nicht um mich) daher möchte ich den Verlauf hiermit gerne beenden ... ich danke trotzdem um die Bemühungen... gerne das nächste mal etwas netter ... wir sind doch alle hier um uns auszutauschen und nicht anzufeinden .... LG einen schönen Abend


MamaausM

Beitrag melden

Wenn du jetzt IN Elternzeit Teilzeit arbeitet, kannst du ein BV bekommen! Ist die EZ vorbei, greift ja dann der Vertrag vor Elternzeit und da bekommst du im Falle eines BV so dein Geld wie vereinbart.


Wanderzwerg

Beitrag melden

Ich kenn mich ganz gut aus ... ich sehe du urteilst über was ... was nie im Gespräch war ... Es ging die ganze Zeit um Teilzeitarbeit in Elternzeit ... und da gibt es ein BV weil ich ja arbeite .... welche Schritte und was für Wege man geht .... ist individuell nach Arbeitgeber.... egal jetzt ... Danke und Tschüß


mellomania

Beitrag melden

der AG muss zustimmen, dass du die ez beendest. wenn du dann arbeitest obwohl vorher klar ist dass du ein bv bekommst, ist das sozialbetrug. die krankenkasse zahlt dem AG im falle eines bv die kosten deines lohns über die umlagekasse zurück und kann und sollte! jedes bv prüfen. das kann, auch für die beschäftigte, gewaltig nach hinten los gehen. wenn falsche infos rausgegeben werden, darf man doch korrigieren? wenn du jedes wort auf die goldwaage legst, kann keiner was dafür :-)


mellomania

Beitrag melden

und dein ton ist auch nicht besser. du schriebst oben von bv in elternzeit. erst danach war von tz in ez die rede. das sind aber zwei verschiedene dinge. würdest du dich auskennen, würdest du nicht fragen :-)


Wanderzwerg

Beitrag melden

Genau das war ursprünglich die Frage ... nichts weiter :) schönen Abend noch :)


MamaausM

Beitrag melden

Verstehe Mello auch nicht, vielleicht habt ihr aneinander vorbei geschrieben... Deine erste Frage habe ich und Frau Bader beantwortet. Es gibt dann so Geld wie dann vereinbart


mellomania

Beitrag melden

mehrfach habe ich genau das geschrieben. :-) naja,


mellomania

Beitrag melden

das schrieb ich doch. sie fragte nach bv in elternzeit was in reiner elternzeit nicht geht. die tz in ez erklärte ich separat. das war auch ihre frage. und diese bekam sie mehrfach beantwortet. von daher versteh ich nicht was sie nicht versteht.


MamaausM

Beitrag melden

Ich habe die Ursprung Frage gelesen, als Frau Bader geantwortet hatte und du auch, warum sollte ich da mitsenfen. Erst als in eine andere Richtung ging, schrieb ich was zu IN und NACH EZ.. Aber mein lieber Mann, was die APs sich rausnehmen an Ton ... Manchmal verkneift man sich besser ne hilfreiche Antwort


mellomania

Beitrag melden

wenn die leute im real life genaso agieren und mit ihrem gegenüber reden wundert mich bei vielen gar nix mehr


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 28.10.2025 geboren (ET 25.10.). am 31.10. habe ich per Post die Elternzeit folgendermaßen mitgeteilt: ".. dass ich zur Betreuung und Erziehung meines Kindes im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrost bis einschließlich 31.10.2027 Elternzeit in Anspruch nehmen werde." Rückmeldung der HR am 03.11. p ...

Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger, mein ET ist der 26.3.26 Nach Rücksprache mit meinem AG wie es denn künftig weiter geht wurde mir gesagt, dass mein befristeter Vertrag zunächst auslaufen wird (zum Juli 2026), ich anschließend an mein geplantes Jahr Elternzeit aber einfach eine neue Bewerbung schreiben soll und dann einen neuen Ve ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und befinde mich bis Juli 2026 in einem befristeten Arbeitsverhältnis. ET ist der 26.03.2026 Nach Rücksprache mit meinem Arbeitgeber, wird der Vertrag während der Elternzeit zunächst auslaufen. Kurz vor Ablauf der Elternzeit soll ich mich mit einem kleinen Bewerbungsschreiben melden und erhalte mei ...

Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...

Hallo Frau Bader, ich bin bis März 2026 noch in Elternzeit. Ich habe mir ein Jahr genommen und noch auf einen Monat verlängert. Wir haben bereits einen Kitaplatz, und ich gehe April 2026 wieder arbeiten. Ich und mein Mann haben einen erneuten Kinderwunsch. Was würde mit der Elternzeit und dem Elterngeld passieren, wenn ich während der ...

Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...

Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...