Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und 400 Euro Job

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit und 400 Euro Job

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ich arbeite zurzeit teilzeit in einen Grossraumbüro und beantrage nach der geburt meines sohnes 3 Jahre Elternzeit ,ich möchte aber aus finanziellen Gründen nach einem halben Jahr zwei mal die Woche 4 Stunden auf 400 Euro Basis arbeiten gehen. 1.Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen 400 Euro Job 2.Muss ich den 400 Euro Job schriftlich im Antrag auf Elternzeit beantragen.Oder reicht eine mündliche vereinbarung ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hi, Der Anspruch auf Teilzeit im EU besteht nur, wenn das Kind nach dem 01.01.01 geboren ist. AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. GRuß, NB


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