MamaMimi30
Hallo Frau Bader, Bei meiner Tochter geb am 23.04.09 habe ich drei Jahre Elternzeit beantragt. Am 24.10.11 ist mein Sohn geboren. Habe jetzt wieder Elternzeit. Kann ich das halbe Jahr, das mir bei meiner Tochter verloren gegangen ist anhängen, wenn ja wie und wann beantrage ich das ? Vielen Dank für Ihre Auskunft. Liebe Grüße Mamamimi
Hallo, kann man mit Zustimmung vom AG mit Frist 7 Wo bis zum 8 LJ des Kindes nehmen Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Es kommt darauf an, wie du die zweite Elternzeit angemeldet hast! Hast du damals schriftlich die erste Elternzeit unterbrochen? Oder hast du die zweite Elternzeit mit Datum von bis angemeldet? Dann ist das halbe Jahr von der Tochter verloren! Gruß Sabine
MamaMimi30
Hallo Sabine. Erstmals danke für Deine Antwort. Ich habe die Elternzeit nicht schriftlich beendet. Habe geschrieben " ich beantrage Elternzeit für die ersten beiden Lebensjahre " Weisst Du zufällig wie es in dem Fall ist ? LG Mamamimi
SumSum076
Sieht erstmal nicht so gut aus. "ersten beiden Lebensjahre" würde bedeuten, du hast die erste Elternzeit beendet. Und weil dein erstes Kind schon 3 Jahre alt ist, kannst du von seiner Elternzeit nichts mehr übertragen. Letzte Hoffnung, wie lautet denn die Formulierung in der Bestätigung, die du von deinem AG zu den Elternzeiten hättest bekommen müssen? Gruß Sabine
MamaMimi30
Da hat es sich mein AG einfach gemacht. " hiermit bestätige ich die Elternzeit"
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