Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit tageweise aufteilen - Angestellte und Selbstständiger

Frage: Elternzeit tageweise aufteilen - Angestellte und Selbstständiger

KarlaKolumna1980

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Mein Partner und ich planen gemeinsam ein Kind zu bekommen. Die ersten sechs Monate möchte ich (Angestellte im öffentlichen Dienst) komplett in Elternzeit gehen. Das zweite Halbjahr möchte mein Partner montags und dienstags die Betreuung des Kindes übernehmen, damit ich wieder zwei Tage arbeiten kann. Können wir beide in dieser Zeit für die Tage, an denen wir jeweils nicht arbeiten, anteilig Elterngeld beziehen? Außerdem stellen sich uns folgende Fragen: Müssen wir diese Regelung schon bei der Geburt verbindlich festlegen? Mein Mann ist Selbstständiger, eine berufliche Veränderung ist nie auszuschließen. Können wir in dem Fall die Regelung kurzfristiger noch einmal ändern (z.B. wenn er eine Festanstellung annimmt)? Welches Gehalt wird bei meinem Mann als Berechnungsgrundlage genommen?Gibt es für ihn als Selbstständigen eine Verdienstobergrenze (von 30 Stunden o.ä.), wenn er zwei Tage Elternzeit nimmt? Oder kann er an den anderen Tagen beliebig viel Arbeiten? Mit einer Antwort helfen Sie uns deshalb in dieser aufregenden Zeit sehr weiter.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie dürfen TZ in der EZ arbeiten - bis zu 30 Std/ Wo, frei zu verteilen auf die Tage. Selbstverständlich können auch Selbständige EG bekommen - wenn er im Ergebnis weniger als 2 Mo nimmt (Grund egal), muss er es halt zurückzahlen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Tageweise geht nicht. Es müssen komplette Lebensmonate sein. Mindestens zwei ganze. Bei ihm ist das Steuerjahr vor dem Geburtsjahr entscheidend für das Elterngeld. Bis zu 30 Stunden kann er arbeiten in der Woche, wird aber voll angerechnet.


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