Weltgeist
Hallo Frau Bader, ich habe Elternzeit für ein Jahr und einen Tag beantragt, gehe also am Folgetag des 1. Geburtstages meiner Tochter wieder arbeiten. Erwachsen mir dadurch die gleichen Rechte auf Verlängerung, wie wenn man Elternzeit für 2 Jahre beantragt? Kann ich, nachdem ich 4 Monate arbeiten war, noch mal 2 Monate Elternzeit beantragen, ohne dass mir ein versicherungstechnischer (Rente, Krankenkasse) Nachteil entsteht? Danke und freundliche Grüße!
Hallo, nein, Sie haben keinen Anspruch auf verlängerung, können aber nach Arbeitsbeginn neue EZ benatregn. Frist 7 Wo Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wenn der AG zustimmt geht das. Muss er aber nicht. Du hast Dich verbindlich für die nächsten 2 Jahre festgelegt. Bei Dir 1 Jahr und einen Tag Elteenzeit und danach wieder arbeiten. Hast Du Dir das 3. Jahr übertragen lassen.
Herzsprung
Hallo, also in unserer Betriebsvereinbarung steht, dass man die Elternzeit innerhalb der ersten 8 Jahre des Kindes nehmen muss. Ohne Unterbrechung geht das ja dann nicht. Aber kenne auch niemanden, die das so gemacht hat. VG
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Hallo Frau Bader, nun muss ich sie leider erneut beanspruchen. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt, 1 Jahr in Vollzeit, 2 Jahre Teilzeit in der Elternzeit. Aus meiner Vollzeittätigkeit besteht noch ein Resturlaub von 18 Tagen. Diesen möchte ich nun gerne im Anschluss an das 1. Jahr Elternzeit nehmen. Obwohl die aktuelle Rechtsprechung e ...
Hallo, Mein Sohn kam am 31.08.2012 auf die Welt. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Nun bin ich erneut schwanger. Mein Mutterschutz begann am 15.07.2014. Leider habe ich es aus Unkenntnis versäumt meine Elternzeit vorzeitig zu beenden. Ist dies nun auch nachträglich möglich! Danke im Voraus und viele Grüße
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Guten Abend Frau Bader, zu meiner Frage vom 11.11. http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=135809 ja, ich bin Beamtin. Pureheart
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