Hallo Frau Bader,
ich habe Elternzeit für ein Jahr und einen Tag beantragt, gehe also am Folgetag des 1. Geburtstages meiner Tochter wieder arbeiten.
Erwachsen mir dadurch die gleichen Rechte auf Verlängerung, wie wenn man Elternzeit für 2 Jahre beantragt?
Kann ich, nachdem ich 4 Monate arbeiten war, noch mal 2 Monate Elternzeit beantragen, ohne dass mir ein versicherungstechnischer (Rente, Krankenkasse) Nachteil entsteht?
Danke und freundliche Grüße!
von
Weltgeist
am 14.06.2014, 14:00
Antwort auf:
Elternzeit mit Unterbrechung möglich?
Hallo,
nein, Sie haben keinen Anspruch auf verlängerung, können aber nach Arbeitsbeginn neue EZ benatregn. Frist 7 Wo
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.06.2014
Antwort auf:
Elternzeit mit Unterbrechung möglich?
Wenn der AG zustimmt geht das. Muss er aber nicht.
Du hast Dich verbindlich für die nächsten 2 Jahre festgelegt.
Bei Dir 1 Jahr und einen Tag Elteenzeit und danach wieder arbeiten.
Hast Du Dir das 3. Jahr übertragen lassen.
von
Sternenschnuppe
am 14.06.2014, 16:10
Antwort auf:
Elternzeit mit Unterbrechung möglich?
Hallo,
also in unserer Betriebsvereinbarung steht, dass man die Elternzeit innerhalb der ersten 8 Jahre des Kindes nehmen muss. Ohne Unterbrechung geht das ja dann nicht.
Aber kenne auch niemanden, die das so gemacht hat.
VG
von
Herzsprung
am 16.06.2014, 07:48