Dorothee82
Mein Kind ist im Februar 2015 geboren und ich hatte nach der Geburt 12 Monate Elternzeit. Mein Mann zwei Monate. Danach habe ich den Arbeitgeber gewechselt. Jetzt moechte ich nochmals 12 Monate bei meinem neuen Arbeitgeber beantragen. Welche Fristen muss ich einhalten und habe ich bei Anmeldung auch Kuendigungsschutz?
Hallo, das Kind vor Juli 2015 geboren ist, können Sie höchstens ein Jahr nehmen und das auch nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Die Frist beträgt 13 Wochen. Wenn er dem Antrag stattgibt, haben Sie Kündigungsschutz. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Das wichtigste ist erst mal, dass du die Zustimmung deines Arbeitgebers brauchst. Oder hast du mit ihm eine Übertragung der Elternzeit über das dritte Lebensjahr bereits vereinbart. Dein Kind ist leider vor dem Stichtag geboren, an dem das auch ohne Zustimmung möglich ist. LG luvi
Dorothee82
Nein, ich habe keine Uebertragung der Elternzeit mit meinem Arbeitgeber vereinbart. Mein Arbeitgeber kann mir leider nicht die Arbeitszeiten anbieten, die sich mit den Abholzeiten des Kindergartens und spaeter der Schule decken. Meiner Tochter ist es sehr wichtig, dass ich am fruehen nachmittag bei ihr bin. Bisher hat das Abholen der Vater teilweise uebernommen, aber dies ist zeitweise problematisch, da er fast Vollzeit arbeitet. Es gaebe ja noch die Moeglichkeit die Stelle zu kuendigen, eine Weile fuer die Tochter zu pausieren und dann eine Arbeitsstelle zu suchen, die sich mit den Zeiten der Schule decken. Dann entsteht nur leider eine Luecke im Lebenslauf.
Felica
Frage doch erst einmal beim AG nach. Dann kann man weiterschauen.
Dorothee82
Dann versuche ich mal mein Glueck, aber waren es nicht sieben Wochen Frist fuer die Antragsstellung bei Geburten vor Juli 2015?
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