Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit Kind 1 und 2

Frage: Elternzeit Kind 1 und 2

Stefffffi

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Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in EZ mit unserem Kind 2. Für Kind 1 hatte ich damals 22 Monate EZ in Anspruch genommen (Geburt 20.03.2016, EZ bis 19.01.2018). Anschließend war ich in VZ berufstätig. Nun möchte ich gerne nach Ablauf der 2 Jahre für Kind 2 (geb. am 10.11.2020), also ab 09.11.2022 Teilzeit in EZ arbeiten. Und zwar für die restlichen 14 Monate von Kind 1 und die restlichen 12 Monate für Kind 2. Ist es richtig, dass ich den TZ in EZ Antrag direkt schon einmal stellen kann und darin erwähne,dass ich voraussichtlich vom 09.11.2022 bis zum 09.01.25 für 20 Stunden TZ arbeiten möchte? Muss ich die Zeitabschnitte der übrigen EZ genauer angeben oder langt es wenn ich schreibe dass ich die "restliche EZ" nehmen möchte? Bin ich zeitlich an den Geburtstag von Kind 1 gebunden? Oder richte ich mich vom Zeitraum nach Kind 2? Für eine kurze Info vielen Dank vorab!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, das geht. Aber ich würde genau schreiben, wann ich für welches Kind EZ einreiche. Wenn Sie die Restzeit für Kind 2 noch nicht beantragen bleiben Sie flexibel. Liebe Grüße NB


mellomania

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zeitraum kind 2. du hängst erst rest von kind 1 dran und dann rest von kind 2. aber deine zeiten stimmen nicht. beginn rest kind 2: 10.11.22 bis 9.11.23 rest kind 1.: 10.11.23 bis 9-1-24. wie kommst du auf 2025? oder hab ich einen denkfehler?


luvi

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Mellomania, Von Kind 1 sind noch 14 Monate über. Du rechnest nur mit 4 Monaten. Deshalb Elternzeit -Ende imJanuar 2025. LG luvi


Felica

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Rat, reiche erst 2 Jahre für Kind 2 ein, dann hänge die restliche zeit von Kind 1 dran und dann die von Kind 2. Da du dich bei der ersten Meldung für 2 Jahre festlegen musst. Für jedes Kind hast du die Option bis zu 24 Monate über das 3te Lebensjahr hinaus zu nehmen und musst die genommen haben wenn das jeweilige Kind das 8te Lebensjahr erreicht. Was ich aber nicht verstehe, ist das zweite Kind ein Frühchen? Weil sonst hätte deine EZ lange schon dem AG mitgeteilt werden müssen. Du hast nur bis zu 1 Woche nach Geburt Zeit dafür sofern kein Frühchen. Ansonsten kann der AG verlangen das du erst mal wieder arbeitest bist du die 7 Wochen vor Meldung voll hast. Weiterer Punkt, wenn dein Kind am 10.11.2020 geboren ist, enden die 2 Jahre, sofern du ab Geburt gerechnet hast, am 9.11.2022. Am 10.11.2022 wäre dann dein erster Arbeitstag falls du das so machst wie du planst. Würde ich mir überlegen. Liegt ja nicht an einem Wochenende und ausgerechnet am 2ten Geburtstag wieder zu arbeiten, weiß nicht, wäre nicht mein Fall. Ich würde es wohl so machen: EZ für Kind 2 10.11.20 - 13.11.2022 Ab dem 14.11.2022 dann die restliche Zeit von Kind 1, also vom 14.11.2022 - 13.1.2024. Danach die restliche Zeit von Kind 2, also vom 14.02.24- 9.02.2025 Damit müsstest du, wenn ich mich nicht irgendwo verpeilt habe, alle Zeiten von beiden Kindern verbraucht haben. Und ja, TZ würde ich direkt angeben. Widerspricht dein AG dem nicht, gilt TZ als genehmigt. Dann musst du nur noch ausreichend Zeit vorher besprechen welche Tage und Uhrzeiten. Wenn du das jetzt bereits schon weißt, kannst du das natürlich auch schon angeben.


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