Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit im 18. Lebensmonat des Kindes möglich?

Frage: Elternzeit im 18. Lebensmonat des Kindes möglich?

Nordlicht4

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir zu meiner Frage bzgl. der Elternzeit meines Mannes weiterhelfen. Wir haben am 03.03.2020 Nachwuchs bekommen und mein Mann hat sich ganz klassisch entschieden, 2 Monate Elternzeit zu nehmen. Den ersten Monat hat er dieses Jahr im August 2020 genommen, den zweiten Monat würden wir nun gern in den August 2021 verschieben (ursprünglich hatten wir den Februar 2021 dafür vorgesehen). Können Sie sagen, ob mein Mann im August 2021 Elternzeit nehmen könnte, wenn unsere Tochter 18 Monate alt ist? Würde er dann für diesen zweiten Monat in Elternzeit auch noch sein Elterngeld bekommen? Zur Info: ich habe zwei Jahre Elternzeit und das „normale“ Elterngeld beantragt, werde nach einem Jahr jedoch wieder mit TZ in Elternzeit einsteigen (max. 30 Std.). Herzlichen Dank für Ihre Hilfe! Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Elterngeld können nur bis zu dem 14. Lebensmonat bekommen. Sie würden dann den ersten Monaten Elterngeld von ihrem Mann zurückzahlen müssen. Liebe Grüße NB


misses-cat

Beitrag melden

Nein geht nicht bis zum 14 Monat geht das nur


KielSprotte

Beitrag melden

Ich sehe da 2 Probleme: EG gibrt es nur in den ersten 14. Lebensmonaten des Kindes, also nicht im August 21 und zweitens muss dein Mann sich mit dem ersten Bescheid gegenüber dem AG für die ersten 24 Monate festlegen. Wenn er das nicht getan hat, KANN der AG einen zweiten Monat bewilligen, MUSS es aber nicht - und wenn er das nicht tut, muss dein Mann sogar den einen Monat EG zurückzahlen........


Felica

Beitrag melden

Elternzeit ja, sofern der AG zustimmt. Elterngeld nein und das welches dein Mann bereits erhalten hat müsst ihr zurück zahlen.


Dojii

Beitrag melden

Wie meine Vorredner/Innen würde ich dringend von der geplanten Verschiebung absehen, sonst verliert dein Mann seinen kompletten Elterngeldanspruch.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...

Hallo,  Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld.  mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen.  Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit.  er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job.  diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...

Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...

Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird.  Ist das Rechtens? 

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich.  Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.)  Kann ...

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...