Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit im 18. Lebensmonat des Kindes möglich?

Frage: Elternzeit im 18. Lebensmonat des Kindes möglich?

Nordlicht4

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Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir zu meiner Frage bzgl. der Elternzeit meines Mannes weiterhelfen. Wir haben am 03.03.2020 Nachwuchs bekommen und mein Mann hat sich ganz klassisch entschieden, 2 Monate Elternzeit zu nehmen. Den ersten Monat hat er dieses Jahr im August 2020 genommen, den zweiten Monat würden wir nun gern in den August 2021 verschieben (ursprünglich hatten wir den Februar 2021 dafür vorgesehen). Können Sie sagen, ob mein Mann im August 2021 Elternzeit nehmen könnte, wenn unsere Tochter 18 Monate alt ist? Würde er dann für diesen zweiten Monat in Elternzeit auch noch sein Elterngeld bekommen? Zur Info: ich habe zwei Jahre Elternzeit und das „normale“ Elterngeld beantragt, werde nach einem Jahr jedoch wieder mit TZ in Elternzeit einsteigen (max. 30 Std.). Herzlichen Dank für Ihre Hilfe! Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Elterngeld können nur bis zu dem 14. Lebensmonat bekommen. Sie würden dann den ersten Monaten Elterngeld von ihrem Mann zurückzahlen müssen. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Nein geht nicht bis zum 14 Monat geht das nur


KielSprotte

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Ich sehe da 2 Probleme: EG gibrt es nur in den ersten 14. Lebensmonaten des Kindes, also nicht im August 21 und zweitens muss dein Mann sich mit dem ersten Bescheid gegenüber dem AG für die ersten 24 Monate festlegen. Wenn er das nicht getan hat, KANN der AG einen zweiten Monat bewilligen, MUSS es aber nicht - und wenn er das nicht tut, muss dein Mann sogar den einen Monat EG zurückzahlen........


Felica

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Elternzeit ja, sofern der AG zustimmt. Elterngeld nein und das welches dein Mann bereits erhalten hat müsst ihr zurück zahlen.


Dojii

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Wie meine Vorredner/Innen würde ich dringend von der geplanten Verschiebung absehen, sonst verliert dein Mann seinen kompletten Elterngeldanspruch.


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