Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit bei befristeten Arbeitsverträgen

Frage: Elternzeit bei befristeten Arbeitsverträgen

sandramo

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe seit 2,5 Jahren eine halbe, projektbefristete Stelle. Der Arbeitgeber finanziert die Stelle mit befristeten Projektgeldern. Mein Arbeitsvertrag, welcher bereits einmal verlängert wurde, ist mit der Begründung der voraussichtlich auslaufenden Projektfinanzierung befristet bis Ende des Jahres, die Finanzierung der Stelle ist für den Arbeitgeber nun aber nach heutigem Stand voraussichtlich bis (mindestens) Ende 2021 sichergestellt. Anfang 2019 kam eine weitere halbe Stelle hinzu, welche ebenso bis Ende des Jahres befristet ist. Der Grund der Befristung ist im Arbeitsvertrag nicht angegeben. Die Finanzierung der Stelle war dem Arbeitgeber ebenso lediglich bis Ende des Jahres gesichert, doch auch diese halbe Stelle wird nun nach heutigem Stand (mindestens) bis Ende 2021 weiterfinanziert. Meine Fragen an Sie: 1) Ich gehe Ende des Jahres in Elternzeit, und habe gelesen, dass es diskriminierend gegenüber Schwangeren wäre, eine befristete Stelle, die normalerweise verlängert würde, aufgrund der Schwangerschaft nicht zu verlängern. Ist das wahr und behalte ich dementsprechend das Recht, wieder zu den beiden Stellen zurückzukehren? 2) Während der Elternzeit wird die Finanzierung der Stellen dem Arbeitgeber voraussichtlich auch über 2021 hinausgehend bewilligt. Wann endet mein Anspruch auf eine Rückkehr zu den Stellen, sofern ich überhaupt einen habe? Über eine Antwort freue ich mich sehr, vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Ja, wenn Sie beweisen könne, das es wegen der Schwangerschaft nicht verlängert wurde 2. Beendigungsgrund von Vertrag 1 ist ja, dass das Projekt endet (so verstehe ich es). Wenn es nicht endet u auch die Zahlung weiter gesichert ist, läuft der Vertrag in der EZ weiter. Liebe Grüße NB


Felica

Beitrag melden

Dein Problem wird sein zu beweisen das Dein Vertrag nicht verlängert wird wegen der EZ. Solange der AG also nicht sagt das du die Stelle nur wegen der EZ nicht bekommst, muss er nicht verlängern. Davon ab, warum sollte er auch wenn du in der Zeit nicht da bist? Ob das Projekt wirklich über 2021 hinaus läuft ist ja noch nicht absehbar. Sobald dein Vertrag endet, endet auch deine EZ und damit auch jegliche Verpflichtungen von dir und dem AG.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich sehe auch das Problem der Nachweisbarkeit der Stellenzusage. Irgendwer wird ja die Arbeit im Projekt weiterführen in 2020.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich war im öffentlichen Dienst mit einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Im Oktober 2025 ist dieses Arbeitsverhältnis ausgelaufen. Die Elternzeit habe ich für den Zeitraum von Mai 2025 bis März 2027 angegeben. Ich würde gerne die volle 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Gibt es da eine Möglichkeit, wenn man ...

Hallo Frau Bader, ich fange nach meiner Elternzeit wieder an zu Arbeiten. Ich starte mit 16 Wochenstunden verteilt auf zwei Tage. Aus meiner Zeit vor der Elternzeit habe ich noch 16 Tage Urlaub, ich habe Vollzeit gearbeitet. Jetzt wird mein Urlaub vor dem eigentlichen Start abgegolten so dass ich 3 Wochen zu Hause bin aber trotzdem schon Gehalt be ...

Hallo, ich habe eine Frage zu meiner bevorstehenden Rückkehr aus der Elternzeit und zur Gestaltung meiner Arbeitszeit ab März 2027. Ich arbeite in einem sehr großen Unternehmen, in dem es verschiedene Teilzeitmodelle und individuelle Arbeitszeitlösungen möglich sind. Ich habe hierzu bereits mit der Personalabteilung gesprochen. Dort wurde mir e ...

Hallo, meine Elternzeit (3 Jahre) endet Mitte November und ich plane ein 2. Kind. Nach der Elternzeit werde ich wieder Vollzeit arbeiten. Wenn ich zB im Januar schwanger sein sollte und ein ärztliches BV bekomme wie berechnet sich mein Mutterschutzlohn?  Der Mutterschutzlohn bemisst sich nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate vor Eintritt d ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe noch reichlich Urlaub von vor meiner Elternzeit übrig. (Fast 60 Tage). Vor 2 Wochen habe ich angefangen "Teilzeit in Elternzeit" zu arbeiten und dies geht bis zum 02.01.2027 so. Das Datum und die Teilzeit habe ich extra so gewählt, damit ich den restlichen Resturlaub dann über 2 volle Jahre (2027 & 2028) abbauen k ...

Guten Morgen Frau Bader, seit dem 1. September 2020 bin ich in Teilzeit und unbefristet bei Arbeitgeber A (große GmbH mit über 7.000 Beschäftigten) beschäftigt. In diesem Zeitraum habe ich ein Kind geboren. Für dieses Kind habe ich den gesetzlichen Mutterschutz sowie im Anschluss fünf Monate Elternzeit in Anspruch genommen. Nach der Elternzeit hab ...