Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit bei befristeten Arbeitsverträgen

Frage: Elternzeit bei befristeten Arbeitsverträgen

sandramo

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe seit 2,5 Jahren eine halbe, projektbefristete Stelle. Der Arbeitgeber finanziert die Stelle mit befristeten Projektgeldern. Mein Arbeitsvertrag, welcher bereits einmal verlängert wurde, ist mit der Begründung der voraussichtlich auslaufenden Projektfinanzierung befristet bis Ende des Jahres, die Finanzierung der Stelle ist für den Arbeitgeber nun aber nach heutigem Stand voraussichtlich bis (mindestens) Ende 2021 sichergestellt. Anfang 2019 kam eine weitere halbe Stelle hinzu, welche ebenso bis Ende des Jahres befristet ist. Der Grund der Befristung ist im Arbeitsvertrag nicht angegeben. Die Finanzierung der Stelle war dem Arbeitgeber ebenso lediglich bis Ende des Jahres gesichert, doch auch diese halbe Stelle wird nun nach heutigem Stand (mindestens) bis Ende 2021 weiterfinanziert. Meine Fragen an Sie: 1) Ich gehe Ende des Jahres in Elternzeit, und habe gelesen, dass es diskriminierend gegenüber Schwangeren wäre, eine befristete Stelle, die normalerweise verlängert würde, aufgrund der Schwangerschaft nicht zu verlängern. Ist das wahr und behalte ich dementsprechend das Recht, wieder zu den beiden Stellen zurückzukehren? 2) Während der Elternzeit wird die Finanzierung der Stellen dem Arbeitgeber voraussichtlich auch über 2021 hinausgehend bewilligt. Wann endet mein Anspruch auf eine Rückkehr zu den Stellen, sofern ich überhaupt einen habe? Über eine Antwort freue ich mich sehr, vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja, wenn Sie beweisen könne, das es wegen der Schwangerschaft nicht verlängert wurde 2. Beendigungsgrund von Vertrag 1 ist ja, dass das Projekt endet (so verstehe ich es). Wenn es nicht endet u auch die Zahlung weiter gesichert ist, läuft der Vertrag in der EZ weiter. Liebe Grüße NB


Felica

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Dein Problem wird sein zu beweisen das Dein Vertrag nicht verlängert wird wegen der EZ. Solange der AG also nicht sagt das du die Stelle nur wegen der EZ nicht bekommst, muss er nicht verlängern. Davon ab, warum sollte er auch wenn du in der Zeit nicht da bist? Ob das Projekt wirklich über 2021 hinaus läuft ist ja noch nicht absehbar. Sobald dein Vertrag endet, endet auch deine EZ und damit auch jegliche Verpflichtungen von dir und dem AG.


Mitglied inaktiv

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Ich sehe auch das Problem der Nachweisbarkeit der Stellenzusage. Irgendwer wird ja die Arbeit im Projekt weiterführen in 2020.


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