Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit aufhzeben zu beginn des Mutterschutzes des 2. Kindes?

Frage: Elternzeit aufhzeben zu beginn des Mutterschutzes des 2. Kindes?

maus1986

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, Mich würde mal interessieren, wieviel Elterngeld angerechnet wird bzw. welche Werte genommen werden. Auch würde mich interessieren wann ich die Elternzeit des 1. Kindes aufheben soll,. Ich bin jetzt mit dem 2.Kind schwanger. Am 18.03.2013 ist der Entbindungstermin. Jetzt ist es ja so, dass ich noch im Arbeitsverhältnis stehe nur in Elternzeit bin. Wann soll ich die Elternzeit des 1.Kindes beenden und zu Mutterschutzbeginn oder wenn das 2.Kind da ist.Was für Gehalt wird mir angerechnet als Elterngeld. Ich habe Die Jahre vor der Geburt des 1. Kindes voll gearbeitet, habe dann ein Jahr Elterngeld bezogen bis 24.01.2012 und ab 24.03.2012 bis 24.01.2012 beziehe ich Landeserziehungsgeld. Kriege ich nun den Mindestsatz oder das gehalt vor der geburt des 1.Kindes angerechnet und wie funktioniert das? Mit freundlichen Grüßen maus1986


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anspruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindestbetrag ist aber 300 €. man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ich würde das aber immer mit der KK abklären,w eil diese manchmal Probleme bereitet. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Nach der neuen Rechtsprechung (soll Gesetz werden, wird im Moment sicher für Beamte anerkannt, ansonsten tun sich einiges AGs schwer) kann man auch, das ist am vorteilhaftesten, am Tag vor dem Mutterschutz die erste Elternzeit beenden. Dann erhält man nämlich das volle Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB


Sonni74LS

Beitrag melden

Laut meiner Elterngeldstelle haben Frauen die Möglichkeit, sobald sie die Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin von Kind 2 vom Gyn bekommen diesen per Post in Kopie zum Arbeitgeber zu senden und schriftlich bekannt zu geben, dass man seine Elternzeit von Kind 1 pünktlich zum Beginn des Mutterschutzes für Kind 2 unterbricht und um Übertragung der übrig gebliebenen Elternzeit für Kind 1 auf die Lebensjahre 3.-8. LJ übertragen lässt. Somit erhält man nicht nur von der KK das Mutterschaftsgeld sondern auch den Zuschuss vom Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld. Nur nicht vergessen: nach der Geburt von Kind 2 dann wieder die Elternzeit für Kind 2 schriftlich in Anspruch nehmen beim AG. Zum Elterngeld: Da kann ich nur den Elterngeldrechner empfehlen, da kannst Du selbst die Daten eingeben und es berechnen lassen. http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Danke fürs reinkopieren meines Textes. Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anspruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindestbetrag ist aber 300 €. man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ich würde das aber immer mit der KK abklären,w eil diese manchmal Probleme bereitet. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Nach der neuen Rechtsprechung (soll Gesetz werden, wird im Moment sicher für Beamte anerkannt, ansonsten tun sich einiges AGs schwer) kann man auch, das ist am vorteilhaftesten, am Tag vor dem Mutterschutz die erste Elternzeit beenden. Dann erhält man nämlich das volle Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo! Meine Elternzeit endet nun nach 3 Jahren und ich bin jetzt wieder schwanger. Zwischen Wiederbeginn und neuem Mutterschutz liegen nun insg. 3 Monate, die ich arbeiten muss, jetzt auch Vollzeit (vor der Elternzeit nur Teilzeit). Nun meine Frage: Kann es Probleme geben, wenn ich auf Grund einer Risikoschwangerschwangerschaft sofort krank ges ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin derzeit noch in Elternzeit mit meinem ersten Kind, nun aber in der 8. Woche schwanger. Die Elternzeit endet am 11.1.15., ich müsste also am 12.1.15 wieder arbeiten. Der ET für Kind Nummer 2 ist für den 15.4.15 ausgerechnet. Der Mutterschutz würde also am 4.3.15 beginnen und am 10.6.15 enden. In der Zeit vom 1 ...

Sehr geehrte Frau Bader, am 18.10.16 endet meine 2 jährige Elternzeit...ich bin nun erneut schwanger! Der Beginn des Mutterschutz wäre am 17.10.16. Wäre es ratsam die Elternzeit dennoch zu Gunsten des Mutterschutz vorzeitig zu unterbrechen um vom AG Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu profitieren? Gibt es hierfür eine bestimmte Frist? Danke :)

Hallo, ich bin zum 2. Mal schwanger und war von Mitte Juli 20 bis Mitte Juli 22 für Kind 1 für 2 Jahre in Elternzeit, habe im 2. Elterngeldjahr aber kein Gehalt mehr erhalten(Basiselterngeld im 1. Jahr) und werde mich ab dem 8.8.22 erneut im Mutterschutz für das 2. Kind befinden. Für die Zwischenzeit habe ich ein Beschäftigungsverbot aufgrund von ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Hallo, Ich habe folgende Situation und wäre über Hilfe dankbar.  Ich habe zwei Kinder. K1 geb. 28.12.18 und K2 geb. 27.12.24. Bei K1 hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Bei K2 habe ich ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft gerade. Kann ich das 3te Jahr von K1 noch iwie nehmen? Weil eigentlich ist ja die Meldung von K2 für zwei ...

Hallo Frau Bader, Leider haben sie letztens nur geschrieben, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen würden. Das war aber gar nicht meine Frage, sondern wie die Rechtslage mit der Elternzeitverlängerung ist. Hier nochmal der Sachverhalt:  Ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr El ...

Hallo Frau Bader,  leider haben Sie meine Frage beim letzten Mal nicht beantwortet, daher Stelle ich diese nochmals. Es geht mir hier um den Sachverhalt der Elternzeit beim AG. Darf er ablehnen?    Hier nochmal die Konstellation:  ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit ...

Hallo  Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt.   nun meine Frage: Kann mein AG derze ...