maus1986
Sehr geehrte Frau Bader, Mich würde mal interessieren, wieviel Elterngeld angerechnet wird bzw. welche Werte genommen werden. Auch würde mich interessieren wann ich die Elternzeit des 1. Kindes aufheben soll,. Ich bin jetzt mit dem 2.Kind schwanger. Am 18.03.2013 ist der Entbindungstermin. Jetzt ist es ja so, dass ich noch im Arbeitsverhältnis stehe nur in Elternzeit bin. Wann soll ich die Elternzeit des 1.Kindes beenden und zu Mutterschutzbeginn oder wenn das 2.Kind da ist.Was für Gehalt wird mir angerechnet als Elterngeld. Ich habe Die Jahre vor der Geburt des 1. Kindes voll gearbeitet, habe dann ein Jahr Elterngeld bezogen bis 24.01.2012 und ab 24.03.2012 bis 24.01.2012 beziehe ich Landeserziehungsgeld. Kriege ich nun den Mindestsatz oder das gehalt vor der geburt des 1.Kindes angerechnet und wie funktioniert das? Mit freundlichen Grüßen maus1986
Hallo, Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anspruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindestbetrag ist aber 300 €. man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ich würde das aber immer mit der KK abklären,w eil diese manchmal Probleme bereitet. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Nach der neuen Rechtsprechung (soll Gesetz werden, wird im Moment sicher für Beamte anerkannt, ansonsten tun sich einiges AGs schwer) kann man auch, das ist am vorteilhaftesten, am Tag vor dem Mutterschutz die erste Elternzeit beenden. Dann erhält man nämlich das volle Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB
Sonni74LS
Laut meiner Elterngeldstelle haben Frauen die Möglichkeit, sobald sie die Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin von Kind 2 vom Gyn bekommen diesen per Post in Kopie zum Arbeitgeber zu senden und schriftlich bekannt zu geben, dass man seine Elternzeit von Kind 1 pünktlich zum Beginn des Mutterschutzes für Kind 2 unterbricht und um Übertragung der übrig gebliebenen Elternzeit für Kind 1 auf die Lebensjahre 3.-8. LJ übertragen lässt. Somit erhält man nicht nur von der KK das Mutterschaftsgeld sondern auch den Zuschuss vom Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld. Nur nicht vergessen: nach der Geburt von Kind 2 dann wieder die Elternzeit für Kind 2 schriftlich in Anspruch nehmen beim AG. Zum Elterngeld: Da kann ich nur den Elterngeldrechner empfehlen, da kannst Du selbst die Daten eingeben und es berechnen lassen. http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/
Hallo, Danke fürs reinkopieren meines Textes. Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anspruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindestbetrag ist aber 300 €. man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ich würde das aber immer mit der KK abklären,w eil diese manchmal Probleme bereitet. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Nach der neuen Rechtsprechung (soll Gesetz werden, wird im Moment sicher für Beamte anerkannt, ansonsten tun sich einiges AGs schwer) kann man auch, das ist am vorteilhaftesten, am Tag vor dem Mutterschutz die erste Elternzeit beenden. Dann erhält man nämlich das volle Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Hallo! Meine Elternzeit endet nun nach 3 Jahren und ich bin jetzt wieder schwanger. Zwischen Wiederbeginn und neuem Mutterschutz liegen nun insg. 3 Monate, die ich arbeiten muss, jetzt auch Vollzeit (vor der Elternzeit nur Teilzeit). Nun meine Frage: Kann es Probleme geben, wenn ich auf Grund einer Risikoschwangerschwangerschaft sofort krank ges ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin derzeit noch in Elternzeit mit meinem ersten Kind, nun aber in der 8. Woche schwanger. Die Elternzeit endet am 11.1.15., ich müsste also am 12.1.15 wieder arbeiten. Der ET für Kind Nummer 2 ist für den 15.4.15 ausgerechnet. Der Mutterschutz würde also am 4.3.15 beginnen und am 10.6.15 enden. In der Zeit vom 1 ...
Sehr geehrte Frau Bader, am 18.10.16 endet meine 2 jährige Elternzeit...ich bin nun erneut schwanger! Der Beginn des Mutterschutz wäre am 17.10.16. Wäre es ratsam die Elternzeit dennoch zu Gunsten des Mutterschutz vorzeitig zu unterbrechen um vom AG Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu profitieren? Gibt es hierfür eine bestimmte Frist? Danke :)
Hallo, ich bin zum 2. Mal schwanger und war von Mitte Juli 20 bis Mitte Juli 22 für Kind 1 für 2 Jahre in Elternzeit, habe im 2. Elterngeldjahr aber kein Gehalt mehr erhalten(Basiselterngeld im 1. Jahr) und werde mich ab dem 8.8.22 erneut im Mutterschutz für das 2. Kind befinden. Für die Zwischenzeit habe ich ein Beschäftigungsverbot aufgrund von ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%. Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...
Hallo, ich habe eine Frage ich würde meine elternzeit vorzeitig beenden. Staat 22 Monate 17 Monate. Bekomme ich das Geld für die ausgefallene Monate? Viele. Dank
Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber
- Schwangerschaftsbescheinigung für den Arbeitgeber
- Betriebsstillegung Übergang Mutterschutz
- ungefragte Urlaubsabgeltung vor Mutterschutz
- Neuer job
- Abmeldung Religionsunterricht
- Abmeldung Religionsunterricht
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung