Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit Anhängen??

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit Anhängen??

bergmaus

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Hallo, Ich habe eine Frage wegen meiner elternzeit. Mein erstes Kind wurde im Juni 2009 geboren und ich habe 3 Jahre elternzeit beantragt. Allerdings kam schon nach 2 Jahre und 5 Monate mein zweites Kind zur Welt. Und auch da hab ich 3 Jahre elternzeit beantragt. Jetzt wird er bald 3 Jahre. Meine Frage: Habe ich noch Anspruch auf die restliche elternzeit von Kind 1?! (Sind ca 7 Monate) Oder hätte ich das schon früher beantragen müssen? Vielen Dank schonmal fürs antworten, Bm


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das können Sie mit Frist 7 Wo beantragen, Sie haben aber keinen Anspruch Liebe Grüße NB


SumSum076

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Kommt darauf an! Wie wurde denn die EZ für Kind 2 angemeldet? Denn normalerweise wird die laufende EZ nicht durch die Geburt eines weiteren Kindes unterbrochen - sie läuft einfach weiter! Und Restelternzeit von Kind 1...eigentlich kann man keine Elternzeit mehr für das Kind beanspruchen, wenn der Anspruchszeitraum rum ist (wenn das Kind 3 alt geworden ist) Aber wenn der AG einverstanden ist, geht alles (bzw vieles)... Gruß Sabine


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