Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit ab wann und Varianten möglich?!

Frage: Elternzeit ab wann und Varianten möglich?!

_kleene_25

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Hallo Frau Bader, ist es möglich die Elternzeit nicht genau 1 Jahr zu nehmen? Also zum Beispiel 1 Jahr und zwei Wochen? Ich habe etwas gehört, dass man die Elternzeit beantragen kann, z. B. 1 Jahr Elternzeit und das 2. Jahr in Teilzeit. Ist dies möglich? Was hat das für Auswirkungen für mich beim AG? Auswirkungen auf das Elterngeld hat es ja nicht, oder? Dies sind zwei separate Dinge, oder? Manchmal nicht ganz einfach zu verstehen. Ich hoffe auf baldige Hilfe und Antwort. Vielen Dank im Voraus. _kleene_25


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das geht - aber wenn Sie weniger als 2 Jahre nehmen, gibt es keinen Anspruch auf Verlängerung. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Soviel vorweg, da Du auf baldige Antwort hoffst :-) Die EZ auf 2 Jahre zu beantragen hat in gewissem Maße schon Auswirkungen, die man beachten sollte - z.B. finanzieller Art. Anspruch EG sind 12 bzw. evtl. 14 Monate. Entweder man lässt sich alles innerhalb des 1. Jahres auszahlen und finanziert das 2. Jahr EZ aus Rücklagen oder man lässt sich den zustehenden Betrag halbiert zwei Jahre lang auszahlen. Der Anspruch bleibt gleich. Man darf auch Teilzeit in EZ arbeiten! Da muss man beachten, dass im 1. Jahr eine Anrechnung beim EG erfolgt und im 2. Jahr nicht. Es kann sein, der AG lehnt Teilzeit in EZ ab, dafür braucht er Gründe (z.B. Betriebsgröße). Dann muss er aber zustimmen, dass Du anderswo Teilzeit arbeiten darfst. (Es sei denn es ist die Konkurrenz). Erlaubt sind bis zu 30 Stunden. Wenn Teilzeit, dann empfehle ich Teilzeit in EZ und nicht den Vollzeitvertrag nach einem Jahr EZ auf Teilzeit ändern! Ist die Kinderplanung noch nicht abgeschlossen, sollte man bei der Entscheidung ein Jahr EZ oder zwei Jahre EZ auch an die Höhe des nächsten EG denken. Entbindet man Kind 2 im 24. Monat der Elternzeit sieht das Elterngeld für Kind 2 mau aus. Da immer die 12 Monate vor Beginn Mutterschutz herangezogen werden. War man vollständig Zuhause und hat kein Einkommen erzielt sind das dann viele 0,00€ Monate :-/ Will also vieles überlegt und bedacht sein, bei der Entscheidung. Richtig oder falsch gibt es nicht, sind individuelle Entscheidungen. Hoffe es ist alles soweit richtig :-)


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