Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit 2. Abschnitt

Frage: Elternzeit 2. Abschnitt

JuliElisabeth

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Bevor unser Großer eingeschult wird, wollen wir gerne noch mal außerhalb der Ferien eine längere Reise unternehmen, daher muss ich als Lehrerin, und mein Mann aufgrund der Länge, Elternzeit beantragen. Bisher hatten wir wie folgt EZ: Kind 1: ich Lebensmonate1-12; Er 5-6 Kind 2: ich 1-12, er 1 und 11-12 Die Reise soll um den 3. Geburtstag von Kind 2 liegen (kurz davor oder darüber), der Große ist dann 5 1/2 Jahre. Macht der 3. Geburtstag einen Unterschied? Für welches Kind sollten wir Elternzeit beantragen? Mein Mann wahrscheinlich für das 1. Kind, da es sonst der 3. Abschnitt wäre, und ich auch bevor die Elternzeit verfällt. Wird die Elternzeit monatsgenau gerechnet, oder auf Jahre gerundet? Über eine Antwort würde ich mich freuen, JuliElisabeth


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Klären Sie mit Ihrem Dienstherren, ob und wie Sie als Beamte EZ nehmen dürfen (gerade bei Lehrern gibt es oft Sonderregeln). 2.Bei K1 können Sie, wenn es vor dem 01.07.2015 geboren ist, nur bis zu 12 Mo mit Zustimmung des Ag nehmen. 3. Bei Kind 2, das wird nach dem Stichtag geboren sein, können Sie bis zu 24 Mo. nehmen. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

wenn du als lehrerin elternzeit möchtest musst du die ferienregelung beachten. heißt die elternzeit darf nicht in den ferien liegen überwiegend. zu den großen sommerferien muss ein abstand von drei wochen eingehalten werden, bei den kleinen außer weihnachten eine woche. heißt die elternzeit muss entweder drei wochen vor den ferien enden oder drei wochen nach ende der ferien. außer du nimmst ein volles jahr, dann aber vom geburtsdatum ausgehend. ist dein mann auch lehrer? im gleichen bundesland? wichtig sind auch die geburtsdaten der kinder. damit man sieht, ob es die alte oder die neue regelung ist. beim großen kind vermute ich die alte regelung...wobei du ja pro kind nur einen abschnitt hattest


JuliElisabeth

Beitrag melden

Das ältere Kind wurde auch nach Juli 2015 geboren, also greift die neue Regelung und den Zeitraum würde ich natürlich mit der Schulleitung absprechen und dann wahrscheinlich zwischen Mitte Januar und Ende März nehmen (ca. 5 Wochen). Ein Rechtsmissbrauch sollte ausgeschlossen werden, es hängt aber wahrscheinlich etwas davon ab welche Klassen ich hab, wer wann eh ins Praktikum geht etc.


JuliElisabeth

Beitrag melden

Ach, das hätte ich vergessen: Wir sind beide in NRW, mein Mann ist kein Lehrer, da ist es egal wann er die EZ nimmt. Kind 1 ist präzise gesagt 08/15 und Kind 2 von 03/18. Was ich nur noch immer nicht so ganz verstehe ist für welches Kind wir besser EZ beantragen: beide für Kind 1? Und ob dann ein komplettes Jahr wegen der 6 Wochen abgezogen würde oder wirklich nur 6 Wochen von den übrigen 24 Monaten. Wüsste gerne selbst etwas besser Bescheid, bevor ich zur Schulleitung gehe und dann mit der Bezirksregierung rede.


mellomania

Beitrag melden

was für 6 wochen? ich versteh es nicht sorry. ihr habt für beide kinder 3 jahre anspruch insgesamt. 3 abschnitte dürft ihr machen. alle elterzeit muss spätestesn einen tag vor dem 8. geburtstag enden. du darfst nicht elternzeit nehmen, als lehrerin, wenn ferien tangiert werden. außer du gehst vom geburtsdatum aus und nimmst ein komplettes jahr. ansonsten musst du die geltende ferienregelung beachten. so zumindest hier in bw.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger, mein ET ist der 26.3.26 Nach Rücksprache mit meinem AG wie es denn künftig weiter geht wurde mir gesagt, dass mein befristeter Vertrag zunächst auslaufen wird (zum Juli 2026), ich anschließend an mein geplantes Jahr Elternzeit aber einfach eine neue Bewerbung schreiben soll und dann einen neuen Ve ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und befinde mich bis Juli 2026 in einem befristeten Arbeitsverhältnis. ET ist der 26.03.2026 Nach Rücksprache mit meinem Arbeitgeber, wird der Vertrag während der Elternzeit zunächst auslaufen. Kurz vor Ablauf der Elternzeit soll ich mich mit einem kleinen Bewerbungsschreiben melden und erhalte mei ...

Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...

Hallo Frau Bader, ich bin bis März 2026 noch in Elternzeit. Ich habe mir ein Jahr genommen und noch auf einen Monat verlängert. Wir haben bereits einen Kitaplatz, und ich gehe April 2026 wieder arbeiten. Ich und mein Mann haben einen erneuten Kinderwunsch. Was würde mit der Elternzeit und dem Elterngeld passieren, wenn ich während der ...

Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...

Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...

Hello, i would like to ask your legal opinion. I applied last September for Elternzeit for the coming November 2025 and August 2026, i send to our Personalabteilung and they approved both Month.Then my PDL (Pflegediensleitung) send i cannot go on Elternzeit on August 2026 and he is the one who will approved it.Can you give an advice what to do. An ...

ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...

Hallo Frau Bader, ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit wird mir ein Aufhebungsvertrag mit Ende 31.12.25 Nahe gelegt, da meine Stelle wohl wegen Umsatzeinbruch von 40% in 2026 wegfällt (also mitten in der Elternzeit).  Ich möchte den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben. ...