Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit 2. Abschnitt

Frage: Elternzeit 2. Abschnitt

JuliElisabeth

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Hallo Frau Bader, Bevor unser Großer eingeschult wird, wollen wir gerne noch mal außerhalb der Ferien eine längere Reise unternehmen, daher muss ich als Lehrerin, und mein Mann aufgrund der Länge, Elternzeit beantragen. Bisher hatten wir wie folgt EZ: Kind 1: ich Lebensmonate1-12; Er 5-6 Kind 2: ich 1-12, er 1 und 11-12 Die Reise soll um den 3. Geburtstag von Kind 2 liegen (kurz davor oder darüber), der Große ist dann 5 1/2 Jahre. Macht der 3. Geburtstag einen Unterschied? Für welches Kind sollten wir Elternzeit beantragen? Mein Mann wahrscheinlich für das 1. Kind, da es sonst der 3. Abschnitt wäre, und ich auch bevor die Elternzeit verfällt. Wird die Elternzeit monatsgenau gerechnet, oder auf Jahre gerundet? Über eine Antwort würde ich mich freuen, JuliElisabeth


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Klären Sie mit Ihrem Dienstherren, ob und wie Sie als Beamte EZ nehmen dürfen (gerade bei Lehrern gibt es oft Sonderregeln). 2.Bei K1 können Sie, wenn es vor dem 01.07.2015 geboren ist, nur bis zu 12 Mo mit Zustimmung des Ag nehmen. 3. Bei Kind 2, das wird nach dem Stichtag geboren sein, können Sie bis zu 24 Mo. nehmen. Liebe Grüße NB


mellomania

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wenn du als lehrerin elternzeit möchtest musst du die ferienregelung beachten. heißt die elternzeit darf nicht in den ferien liegen überwiegend. zu den großen sommerferien muss ein abstand von drei wochen eingehalten werden, bei den kleinen außer weihnachten eine woche. heißt die elternzeit muss entweder drei wochen vor den ferien enden oder drei wochen nach ende der ferien. außer du nimmst ein volles jahr, dann aber vom geburtsdatum ausgehend. ist dein mann auch lehrer? im gleichen bundesland? wichtig sind auch die geburtsdaten der kinder. damit man sieht, ob es die alte oder die neue regelung ist. beim großen kind vermute ich die alte regelung...wobei du ja pro kind nur einen abschnitt hattest


JuliElisabeth

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Das ältere Kind wurde auch nach Juli 2015 geboren, also greift die neue Regelung und den Zeitraum würde ich natürlich mit der Schulleitung absprechen und dann wahrscheinlich zwischen Mitte Januar und Ende März nehmen (ca. 5 Wochen). Ein Rechtsmissbrauch sollte ausgeschlossen werden, es hängt aber wahrscheinlich etwas davon ab welche Klassen ich hab, wer wann eh ins Praktikum geht etc.


JuliElisabeth

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Ach, das hätte ich vergessen: Wir sind beide in NRW, mein Mann ist kein Lehrer, da ist es egal wann er die EZ nimmt. Kind 1 ist präzise gesagt 08/15 und Kind 2 von 03/18. Was ich nur noch immer nicht so ganz verstehe ist für welches Kind wir besser EZ beantragen: beide für Kind 1? Und ob dann ein komplettes Jahr wegen der 6 Wochen abgezogen würde oder wirklich nur 6 Wochen von den übrigen 24 Monaten. Wüsste gerne selbst etwas besser Bescheid, bevor ich zur Schulleitung gehe und dann mit der Bezirksregierung rede.


mellomania

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was für 6 wochen? ich versteh es nicht sorry. ihr habt für beide kinder 3 jahre anspruch insgesamt. 3 abschnitte dürft ihr machen. alle elterzeit muss spätestesn einen tag vor dem 8. geburtstag enden. du darfst nicht elternzeit nehmen, als lehrerin, wenn ferien tangiert werden. außer du gehst vom geburtsdatum aus und nimmst ein komplettes jahr. ansonsten musst du die geltende ferienregelung beachten. so zumindest hier in bw.


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