Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe von meinem AG einen Elternurlaub bekommen da Sie keine Arbeit für mich hatten. Ich bekomme mein 2. Kind im Juni und der Urlaub dauert bis 31.12.07. Mein AG behauptet das Sie mir den Urlaub nicht kürzen können da so ein Elternurlaub nur immer für ein halbes Jahr in Anspruch genommen werden kann. Stimmt das? Vielen Dank!
Hallo, kommen Sie aus Deutschland? Ich weiß so gar nicht, was Sie meinen. Elternzeit? Die nimmt man doch nach der Geburt/ später ohne ZUstimmung vom AG! Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigung verbot
- Neuer Job trotz Kinderwunsch
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung