Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldplus

Frage: Elterngeldplus

Ela25112016

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich bekomme ab den 15 lebensmonat meines Sohnes fast 300 Euro Elterngeldplus und neben bei gehe ich bis zu 450 Euro arbeiten . Die geringfügige stelle übe ich noch bis Ende diesen Monats aus .Ab den 1.8 habe ich eine halbe stelle mit 84stunden unterschrieben. Das habe ich der Elterngeldkasse direkt mitgeteilt jetzt habe ich ein schreiben erhalten das ich für die letzten 6 Monate fast 900 Euro zu viel bekommen habe die haben mir für die letzten 6monate 150 euro elterngeldplus angerechnet also das die mir nur zustehen statt die 300 euro.jetzt Frage ich mich nur wie die es berechnet haben. Ab den 1.8 verdiene ich ca 900 Euro wo ich auch weiß das mir dann 150 Euro zu stehen. Ich habe mich an alle Anordnungen Gehalten . Ich habe bereits schon letzten Monat eine Rückzahlung von mehr als 1000euro überwiesen. Kann es sein das da ein Fehler liegt weil normal darf man bei Elterngeldplus bis zu 450 Euro arbeiten wobei das Elterngeldplus nicht gekürzt wird solange man nich den gehalt von vor der geburt überschreiten und in diesen fall tut es es nicht .Und da ich ab den 1.8 aufstocke gilt doch erst die Reduzierung von Elterngeldplus ab den 1.8 oder weil ab der stelle verdiene ich mehr als vor der Geburt ? Ich hoffe es ist verständlich Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich verstehe nicht so ganz, warum es zurückgezahlt werden soll. Wegen der zukünftiegn Anrechnung von Lohn? Dann lassen Sie sich das restliche EG auf einmal auszahlen? Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Jedes Einkommen während des EG Bezugs wird angerechnet. LG Lilly


Ela25112016

Beitrag melden

Kann man die Elternzeit auch beenden ? Es macht für mich dann wenig Sinn immer wieder alles zurück zu zahlen


Dojii

Beitrag melden

Wenn du während des Elterngeld Plus dein Einkommen erhöhst, wirkt sich das rückwirkend auf alle Elterngeld Plus Monate aus, die bereits ausgezahlt wurden. Elterngeld wird immer mit Durchschnittswerten berechnet. Wenn du also mitten drin dein Einkommen erhöhst, wird auch der Durchschnitt in den Monaten höher, die du schon bekommen hast. Daher musst du zurückzahlen. Ohne die genauen Zahlen jetzt zu kennen würde ich sagen, die Elterngeldstelle hat Recht.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du kannst beantragen Dir den Rest EG sofort auszahlen zu lassen, dann hast Du das Problem nicht mehr. Das machst Du aber nur bei der Elterngeldstelle, das hat mit der Elternzeit als solches nichts zu tun. Die Elternzeit beenden würde ich nicht, denn dann musst Du ja in deinen alten VZ-Vertrag zurück. LG Lilly


Dojii

Beitrag melden

Vorsicht: Dann würden sich aber die EP Monate, in denen bereits gearbeitet wurde, ggf. in Basismonate umwandeln und dann müsste sie eventuell sogar noch mehr zurückzahlen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sie hat für die doch schon zurückgezahlt und will jetzt nochmal deutlich erhöhen. Die Rückzahlung dafür wird dann auch happig. LG Lilly


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.