Hannah2
Ich war vorher in Elternzeit und habe Elterngeld Plus bekommen, aus bestimmten Gründen wurde der Elterngeldbescheid aufgehoben und es gab eine Nachzahlung von der Differenz vom Elterngeld Plus zum Basiselterngeld. Nun muss ich ALG2 beantragen, darf die Nachzahlung auf den Erstantrag angerechnet werden? Vorher bekam ich kein ALG2.
Hallo, ja. Ganz ausführliche Informationen finden Sie hier: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-71785?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1 Liebe Grüße NB
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