Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldnachzahlung und Neuantrag

Frage: Elterngeldnachzahlung und Neuantrag

Hannah2

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Ich war vorher in Elternzeit und habe Elterngeld Plus bekommen, aus bestimmten Gründen wurde der Elterngeldbescheid aufgehoben und es gab eine Nachzahlung von der Differenz vom Elterngeld Plus zum Basiselterngeld. Nun muss ich ALG2 beantragen, darf die Nachzahlung auf den Erstantrag angerechnet werden? Vorher bekam ich kein ALG2.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja. Ganz ausführliche Informationen finden Sie hier: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-71785?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1 Liebe Grüße NB


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