Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldberechung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldberechung

Joschi

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Hallo Frau Bader, Ich habe zwar bei Ihnen schon überall nachgeguckt, aber nichts passendes gefunden und allgemein hilft Google auch nicht. Ich war 2019 von 01.01 bis 08.09.2019 leider arbeitslos und habe ALG I bezogen. Bin in der Zeit schwanger geworden, ET ist der 10.03.2020. Ich arbeite jetzt vom 09.09.2019 bis zum 27.01.2020 (befristet und beendet zum Beginn des Mutterschutzes). Wird jetzt nur aus den Monaten September bis Januar mein Elterngeld berechnet? Wie verhält sich das mit dem Mutterschaftsgeld? Theoretisch bekommt man das ja auch 2x (vor und nach der Geburt) Beim Arbeitsamt bin ich von deren Seite auch schon abgemeldet, da ich ja ab den 28.01.2020 nicht mehr für den Arbeitsmarkt zu Verfügung stehe. ALG II werde ich auch nicht bekommen, da mein Ehemann zu viel verdient. Können Sie mir vielleicht auch helfen, wie sich das mit der Krankenversicherung verhält? Geplant war, das wir eine Familienversicherung bei der KK von meinen Mann machen, zu wann muss das spätestens gemacht werden. Aktuell ist halt auch unser gemeinsamer Sohn (2 Jahre und 4 Monate) bei mir mit versichert. Geplant ist das ich auch diesesmal 2 Jahre IN Elternzeit gehe und das ich das Elterngeld für 2 Jahre ausgezahlt haben möchte, also gesplittet. Mein Mann geht nicht in Elternzeit. Ich bedanke mich schon mal im voraus für die Beantwortung meiner Fragen. Schöne Grüße Joschi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Die Monate mit EG zählen mit 0 € 2. Sie müssen dann wieder ArbGeld 1 benatragen und bekommen MG in Hhe vn Krankengeld von der KK 3. Sie köpnnen auf den Mutterschutz vor der Geburt verzichten, dann stehen Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung 4. Während des Bezuges von EG sind SIe weiter beiragsfrei versichert, ansonsten eben über Ihren Mann Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Ja das stimmt... Alg1 mindert das Elterngeld Das Arbeitsamt hätte dich nicht abbürsten dürfen. Du kannst auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten und arbeiten. Klar das die das vom Amt nicht haben wollen... Elternzeit hast du ohne AG keine.du wärst Hausfrau mit Elterngeld Bezug...


Joschi

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Beachte bitte das ich seit dem 09.09.2019 arbeite. Deine Antwort hilft mir leider nicht wirklich weiter.


Mitglied inaktiv

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Dann eben genauer September19 bis Dez.19 zählen als Lohn.... Der januar schon nicht mehr, weil Mutterschaftsgeld bezogen wird....Ich habe das schon so verstanden.... Der Bezugszeitraum für das Elterngeld ist aber Jan19 bis Jan20.... Weil die Monate mit Mutterschaftsgeld ausgeklammert werden.... Damit hast du 3-4 monate mit Lohn und der Rest sind 0€


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