Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

BabyNuni

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Guten Abend! Ich stehe kurz vor der Geburt und plane für ca 18. Monate in Elternzeit zu gehen. Genauer gesagt bis nach den Sommerferien 2022, da die Betreungsplätze ja meist nach den Sommerferien verfügbar sind. Ich arbeite eigentlich in Vollzeit als Physiotherapeutin im Krankenhaus. In der Elternzeit kann ich mir vorstellen Abends freiberuflich als Kursleiterin oder auf 450 Euro Basis am Abend in einer Praxis zu arbeiten, da mein Partner die Betreuung des Kindes dann übernehmen kann. (Falls Corona es zulässt) Ist es möglich, wenn man Elterngeld bezieht zusätzlich freiberuflich als Übungsleiter oder auf 450 Euro Basis bei einem anderen Arbeitgeber als zuvor arbeiten? Oder geht es mit dem Zuverdienst nur beim Arbeitgeber vor der Schwangerschaft? Wie viel Euro darf man zum Elterngeld dazuverdienen, ohne das was abgezogen wird? Zudem wäre es bei einem Zuverdienst ja auch sinnvoller Elterngeld plus zu beziehen, falls ich das richtig verstanden habe. Eine weitere Frage: Was ist mit den sozial-, arbeitlosen-,renten- und krankenkassenbeiträgen in der Elternzeit? Wer muss diese zahlen? Ich finde die Thematik sehr komplex und vielleicht haben Sie ein paar hilfreiche Informationen für mich! Vielen Dank für die Rückmeldung!!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Leider schreiben Sie nicht, ab wann Sie in TZ arbeiten wollen. Wenn es im ersten Jahr auf dauer ist, macht es Sinn, EG-Plus zu beantargen, da dann weniger angerechnet wird. Wenn es erst ab dem ersten Geburtstag sein soll, ist es sinnvoller, sich das EG vorher komplett auszahlen zu lassen. 2. Der AG muss diesbezüglich gefragt werden 3. Wenn Sie weniger als 2 Jahre EZ nehmen haben Sie keinen Anspruch auf Verlängerung. Liebe Grüße NB


mellomania

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ich habe noch eine kurze info für deine planung: wenn du keine zwei jahre elternzeit meldest, sondern nur 18 monate, hast du KEINEN anspruch auf eine verlängerung! du darfst in de ez bis zu 30 h arbeiten. viele melden dann zwei jahre und kommen in diesen zwei jahren irgendwann mit einer tz wieder. dann hättest du einen anspruch auf verlängerung. du musst dich für zwei jahre festlegen. und wenn du 18 monate meldest, bedeutet das, dass du danach wieder arbeitest. vollzeit? fiel mir nur gerade ein als ich deinen post las


Felica

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Nimm 2 Jahre EZ. Teile dem AG mit ab wann du planst in TZ innerhalb der EZ zu arbeiten. Widerspricht er dem TZ-Wunsch nicht, gilt der als genehmigt. So hast du Sicherheit. Und TZ darfst du bis zu 30 Std in der Woche. Wie viel du dazu verdienen darfst hängt davon ab ob du basis-EG nimmst oder EG plus. Und wie hoch deine Einkommensverluste sind. Wenn du gar kein EG mehr bekommst darfst du unbegrenzt dazu verdienen solange du die 30 Std nicht überschreitet. Bedebke das die Eingewöhnung oft erst ab August/September beginnt und die Kinder im ersten herbst/Winter oft erst einmal jeden Infekt mitnehmen.


BabyNuni

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Zu den 2 Antworten: Ich wollte mir die übrig gebliebene Elternzeit eher für das 3 Lebensjahr oder sogar 3 - 8 Lebensjahr aufheben. Zudem habe ich noch Resturlaub, den ich in 2022 nehmen muss und würde den an die Elternzeit hängen womit ich nach den Sommerferien noch ein paar Wochen frei hätte für die Eingewöhnung/Erkankung etc. Zudem hat man ja als Eltern auch Krankheitstage für das Kind, falls nötig. Heißt das, wenn ich nicht von vorne herein 2 Jahre Elternzeit am Stück nehme, dass ich keinen Anspruch auf die restlichen Monate von den insgesamt 3 Jahren mehr habe, oder kann ich im 3.Lebensjahr oder vom 3-8 Lebensjahr nochmals einen Antrag stellen? Zudem habe ich immer noch nicht verstanden ob ich in Teilzeit bzw ein paar Stunden nur beim Hauptarbeitgeber arbeiten darf (Meine Arbeitsstelle zur Berechnung des Elterngeldes), oder jede andere Stelle annehmen kann, um in der Elternzeit etwas dazu zu verdienen. Meine normale Arbeitsstelle passt von den Arbeitszeiten nicht ( zwischen 8:00-16:00 nur möglich) mit der Betreuung des Kindes. Ich müsste wie gesagt als Physiotherapeutin Abendkurse geben oder in den Abendstunden in der Praxis arbeiten. Wir möchten unser Kind erst nach 1,5 Jahren in die Kita geben, was finanzielle Gründe hat und auch unsere Einstellung ist. Außerdem ist durch Corona sowieso alles wage. Müsste ich die Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber (z.b. Abendkurse) während der Elternzeit meinem Hauptarbeitgeber im Krankenhaus mitteilen? Vielen Dank für die Infos!


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