wowugi80
Liebe Frau Bader, ich weiß nicht, ob das auch ihr Fachgebiet ist, aber ich versuche es mal. Unser Sohn kommt Ende Januar 2020, ich bin Selbstständig. Wird das Kalenderjahr 2018 zur Berechnung zu Grunde gelegt? Denn zu 2019 hab ich zu dem Zeitpunkt garantiert noch keine Steuererklärung fertig. Ich habe 2018 deutlich mehr verdient als 2019, werden die Beträge dann unter Vorbehalt gezahlt und im Zweifelsfall angepasst, bzw muss ich dann zurück zahlen? Und wieviel Darf ich monatlich dazu verdienen ohne dass es mir abgezogen wird? Herzlichen Dank schon jetzt für Ihre Antwort!
Hallo, das ist absolut mein Fachgebiet (und ich war ja auch selber betroffen bei meinem zweiten Kind). Wenn Sie im Jahr 2019 kein MG o EG beommen haben und auch nichts wegen schwangerschaftsbedingter Erkrankung ausgeklammert wird, gilt 2019. Das wird geschätzt. Ich würde denen schriftlich mitteilen, dass der Gewinn 2019 niedriger war als 2018. Vllt haben SIe monatliche/ quartalsmäßige Vorsteuererklärungen, die Sie beifügen können? Im Zweifel zahlt das Amt lieber nach als sich auf Rückzahlungen zu verlassen. Liebe Grüße NB
Felica
Steuererklärung oder Schätzung von 2019. als Berechnungsgrundlage. Monatliches Einkommen muss du ab dem ersten € melden, aber beim EG Plus sind die Freigrenzen höher wie beim Basis-EG. Also evtl besser EG Plus. Ist dann halb so hoch, aber dafür doppelt so lange. EG wird dann eh unter Vorbehalt gezahlt, sobald du die endgültigen Daten hast wird dann geschaut.
wowugi80
Ach, das ist ja spannend! Meine letzte Elternzeit war 2013, da gab es noch kein Elterngeld Plus. Wieviel darf ich denn da dazu verdienen?
Felica
Das ist individuell und hängt davon ab was du bisher verdient hast. Deshalb kann man nicht sagen du darfst 150 € oder 500 € dazu verdienen. Muss eben ausgerechnet werden.
wowugi80
Vielen Dank für Ihre Antwort! Da hab ich direkt noch eine kurze Frage: wenn ich 2019 ins Berufsverbot muss (kann sein, wegen Verdacht auf Plazenta Praevia), wird dann 2018 zur Berechnung herangezogen? Hab ich das richtig verstanden? Danke schön!
Andrea6
Du meinst sicher Beschäftigungsverbot. Als Selbstständige nützt dir das ja nun mal gar nichts...bei wem solltest du das geltend machen?
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