wowugi80
Liebe Frau Bader, ich weiß nicht, ob das auch ihr Fachgebiet ist, aber ich versuche es mal. Unser Sohn kommt Ende Januar 2020, ich bin Selbstständig. Wird das Kalenderjahr 2018 zur Berechnung zu Grunde gelegt? Denn zu 2019 hab ich zu dem Zeitpunkt garantiert noch keine Steuererklärung fertig. Ich habe 2018 deutlich mehr verdient als 2019, werden die Beträge dann unter Vorbehalt gezahlt und im Zweifelsfall angepasst, bzw muss ich dann zurück zahlen? Und wieviel Darf ich monatlich dazu verdienen ohne dass es mir abgezogen wird? Herzlichen Dank schon jetzt für Ihre Antwort!
Hallo, das ist absolut mein Fachgebiet (und ich war ja auch selber betroffen bei meinem zweiten Kind). Wenn Sie im Jahr 2019 kein MG o EG beommen haben und auch nichts wegen schwangerschaftsbedingter Erkrankung ausgeklammert wird, gilt 2019. Das wird geschätzt. Ich würde denen schriftlich mitteilen, dass der Gewinn 2019 niedriger war als 2018. Vllt haben SIe monatliche/ quartalsmäßige Vorsteuererklärungen, die Sie beifügen können? Im Zweifel zahlt das Amt lieber nach als sich auf Rückzahlungen zu verlassen. Liebe Grüße NB
Felica
Steuererklärung oder Schätzung von 2019. als Berechnungsgrundlage. Monatliches Einkommen muss du ab dem ersten € melden, aber beim EG Plus sind die Freigrenzen höher wie beim Basis-EG. Also evtl besser EG Plus. Ist dann halb so hoch, aber dafür doppelt so lange. EG wird dann eh unter Vorbehalt gezahlt, sobald du die endgültigen Daten hast wird dann geschaut.
wowugi80
Ach, das ist ja spannend! Meine letzte Elternzeit war 2013, da gab es noch kein Elterngeld Plus. Wieviel darf ich denn da dazu verdienen?
Felica
Das ist individuell und hängt davon ab was du bisher verdient hast. Deshalb kann man nicht sagen du darfst 150 € oder 500 € dazu verdienen. Muss eben ausgerechnet werden.
wowugi80
Vielen Dank für Ihre Antwort! Da hab ich direkt noch eine kurze Frage: wenn ich 2019 ins Berufsverbot muss (kann sein, wegen Verdacht auf Plazenta Praevia), wird dann 2018 zur Berechnung herangezogen? Hab ich das richtig verstanden? Danke schön!
Andrea6
Du meinst sicher Beschäftigungsverbot. Als Selbstständige nützt dir das ja nun mal gar nichts...bei wem solltest du das geltend machen?
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEE ...
Hallo Frau Bader, mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...
Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin ein Zahnmedizinische fachangestellte und ich bin jetzt im Elternzeit bis 2027, mein Elterngeld endet nächste Monat weil mein Kind wird ein Jahr alt, die frage jetzt wie kann ich die nächsten zwei jahre finanzieren, kann arbeitslosengeld I beantragen oder muss ich mich erstmal kündigen??? Oder was kann mann b ...
Sehr geehrte Frau Bader, bei der Frage zur Mindestbezugszeit Elterngeld hatten sie geantwortet, dass die Bewilligung insgesamt aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass die Person nur für einen Monat Elterngeld beanspruchen kann/möchte. Das ist meiner Meinung nach so nicht ganz korrekt. Der von Ihnen zitierte Teil der Richtlinien is ...
Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt. Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...
Guten Tag, ich bin seit kurzem schwanger, wahrscheinlicher Entbindungstermin liegt Mitte Mai 2026, Beginn Mutterschutz ist voraussichtlich der 02. April. Wir haben diesen Samstag geheiratet und nun steht die Frage der Wahl der Steuerklasse an, da diese ja Einfluss auf das Elterngeld hätte. Der Wechsel muss sieben Monate vorher stattfin ...
Hallo, im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen. Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen. Ist es relevant in welchem der ersten 12 Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...
Hallo und guten Morgen Frau Bader und in die Runde, ich habe eine Frage zum Elterngeld und den so genannten Partnermonaten. Vieles verstehe ich nach Lektüre und Recherche gut, weiß darum, dass das Kind persönlich betreut sein muss, dass das Einkommen in den 2 (Basis Elterngeld) oder 4 (ElterngeldPlus) Partnermonaten geringer sein muss als im jä ...
Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind. Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld. Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...