Mamamaus19
Guten Morgen, Ich habe eine Frage zu dem Thema Elterngeld. Unsere Tochter wurde Ende Januar 2019 geboren. Ich befinde mich derzeit für zwei Jahr in Elternzeit. Ich beziehe Basis Elterngeld sprich 12 Monate. Wie kann ich grob das Elterngeld für Kind 2 Berechnen wenn Kind 2 noch in meiner Elternzeit ca. Oktober 2020 kommen soll ? Wird das Elterngeld für Kind 2 aus meinem Vollzeitverdienst vor Kind 1 berechnet oder aus meinen 12 Monaten Elternzeit ? Vielen Dank im Voraus !
Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB
Felica
Im Grunde genommen in dem Falle aus beidem, aus der VZ-Zeit und aus der EZ-Zeit. Aber eigentlich sind es immer die 12 Monate vor Geburt, wobei bis zu 14 Monate EG ausgeklammert werden und die Monate in denen Mutterschaftsgeld bezogen wurden. Diese Grundsatz gilt immer dann wenn kein Einkommen aus selbstständiger Arbeit bezogen wurde. Elternzeit spielt dabei keine Rolle. Mein Rat aber an euch, lasst 2 deiner Basis-Monate in EG Plus wandeln, dann kannst du die vollen 14 Monate EG ausklammern lassen die es geben kann. Sonst werden bei dir nur 12 Monate ausgeklammert. Hieße also unnötigerweise 2 Nullrunden mehr. Außer du planst da innerhalb der EZ in TZ zu arbeiten, dann würde das TZ-Gehalt zu Grunde gerechnet werden. Ansonsten wären bei 12 Monate EG wären alle Monate ab Februar bis zum Monat wo der neue Mutterschutz beginnt mit 0 anzusetzen, bei EG Plus stattdessen erst ab Monat April. Bei Einkommen aus selbstständiger Arbeit gilt statt den 12 Monaten immer das das Einkommen aus dem letzten abgeschlossenen Jahr Berechnungsgrundlage ist, wobei die Jahre ausgeklammert werden können in denen man EG bezogen hat oder Mutterschaftsgeld. Zweiter Rat, beende die laufende EZ zum neuen Mutterschutz, damit lebt der Vertrag bei deinem AG wieder auf und du bekommst das Mutterschaftsgeld vom AG und von der KK. Sonst nur den Anteil von der KK.
Mamamaus19
Hallo Felicia, Danke für deine Antwort. Weist du vielleicht wo man sich das berechnen lassen kann?
Mitglied inaktiv
Online Rechner: http://www.elterngeldrechner.de/rechner.html
Mamamaus19
Vielen Dank für eure Antworten. Die Elterngeldstelle sagt das man das Elterngeld von Kind 1 nicht in die Berechnung nimmt, und auch nichts von der VZ Beschäftigung vor Kind 1. Sprich man würde nur 300 Euro bekommen die jede Mutter bekommt ob sie gearbeitet hat oder nicht. Plus geschwisterbonus 75 Euro.
Felica
Also wenn das Amt das wirklich gesagt hat dann hat man dich entweder missverstanden, du etwas missverstanden oder du hattest die Putzfrau oder den Hausmeister am Telefon. Nichts gegen Putzfrau oder Hausmeister, ist nur die Umschreibung für da hat wer den falschen Job. Ausklammern bedeutet die Monate die ausgeklammert werden, werden übersprungen und durch vorherige ersetzt. Kannst du im übrigens alles nachlesen in der Broschüre Elterngeld, Elterngeld Plus und Elternzeit (oder so ähnlich), gibt es auch online.
Mamamaus19
Okay. Ich lese da mal genau nach. Ja das war eine Dame von dem Amt. Also es kam mir auch sehr komisch vor ich habe extra 2 mal nachgefragt ob sie mich auch richtig verstanden hat. Aber trotzdem vielen Dank
KielSprotte
@felica Die Aussage halte ich nun wiederum für gewagt: Rechnen wir doch mal grob: Kind 2 kommt Oktober´20 zur Welt. 12 Monate können wir streichen (da Basis-EG), also 10/19 – 09/20, somit sind die Monate 10/18-09/19 entscheidend und da wurde EG bzw. Muschu bezogen – ausser vielleicht in 1 oder 2 Monaten nicht. 2 Monate VZ-Gehalt + 10 Nullrunden, warum sollten da nicht 300,-- Euro + Geschwisterbonus bei raus kommen können?
Felica
Ich sage nicht das das nicht Mindestsatz herauskommen kann, aber die Antwort ist falsch. Warum werden die VZ-Monate nicht in der Berechnung mit einfließen bei Kind zwei wenn das noch innerhalb des Ausklammerungszeitpunktes geboren wird. lese dir mal die Antwort der Userin durch was die Mitarbeiterin ihr gesagt hat. Davon ab bezweifel ich das die am Telefon eine Berechnung durchgeführt hat. Ich weiß auch nicht wie du auf 10 Monate mit 0€ kommst. Gehen wir mal davon aus das sie nicht dem Rat von mir folgt und einen Teil auf EG Plus ändert und das der Mutterschutz wirklich erst im September beginnt, dann sind es im schlechtesten Falle nur 7 Monate mit Nullrunde. Im besten Falle hat sie nur 4 Monate. Wir wissen nicht wie hoch ihr EG jetzt ist, also kann es zwischen 300 € und 1800 € alles sein was rauskommt, plus Geschwisterbonus.
KielSprotte
Ich gehe jetzt erst einmal von dem aus, was sie schreibt - und das sind 12 Monate Basis-EG!
Felica
Ja aber wie gesagt, dann sind es immer noch keine 10 Monate mit 0 €
KielSprotte
Kind 1 ist im Januar auf die Welt gekommen - also spätestens ab 12/18 Muschu, da bleiben doch nur noch die Monate 10+11/18 mit Gehalt........
Mitglied inaktiv
Kind 1 ist Jan 19 geboren also EG bis 1/20. Alle nachfolgenden Monate sind 0€ bis evtl im August 20 der Mutterschutz beginnt
Felica
Nein, du rechnest falsch. Kind2 kommt im Oktober20. Mutterschutz beginnt je nachdem wann ET im Oktober ist, dann in August oder erst im September20. Heißt mindestens der September fällt raus, evtl sogar noch der August. Oktober 20 - Geburtsmonat, wird ausgeklammert September 20 - Mutterschutz - wird ausgeklammert 12. Nullrunde1 August 20 11. Nullrunde2 Juli 20 10. Nullrunde3 Juni 20 09. Nullrunde4 Mai 20 08. Nullrunde5 April 20 07. Nullrunde6 März 20 06. Nullrunde7 Februar 20 Mutterschutz Kind 1 Januar 20 - wird ausgeklammert Mutterschutz Kind 1 Dezember 20 - wird ausgeklammert 05. EG-Bezug, Ausklammerung 04. EG-Bezug, Ausklammerung 03. EG- Bezug, Ausklammerung 02. EG Bezug, Ausklammerung 01. EG Bezug, Ausklammerung Eigentlich müsste wenn ich mich nicht verrechnet habe mindestens bis Juli18 zurück gegangen werden. Wobei das eben ohne genaue Daten schwammig ist, je nachdem ob sich der Mutterschutz verschoben hat kann es sogar noch weiter zurück gehen. Rechne mal hier nach: https://www.elterngeld.net/elterngeldrechner.html. Ist eh alles theoretisch da Kind 2 ja noch nicht mal bisher unterwegs sein kann. Noch besser wäre es wenn das zweite bereits unterwegs wäre.
Mamamaus19
Gibt es einen Elterngeldrechner der zuverlässig ist wo ich die Elterngeld Monate auch ausklammern kann und das Mutterschaftsgeld ? Nein, baby ist noch keins unterwegs. Wir sind aber eben gerade am überlegen.
Felica
Den welchen ich verlinkt habe, nimm aber den EG-Rechner an der Seite, nicht den Link aus dem Text.
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