Weronika87
ich bin Polin und es geht um Elterngeld. Am 18.7.18 habe ich meinen Sohn bekommen . Am 11.6 habe ich unerwartet eine Arbeit aufgenommen. Und ich habe sofort elterngeldstelle angerufen und ich habe gesagt dass ich ab heute eine Arbeit habe ( 15 STD die Woche) und ich habe gefragt , was ich jetzt machen soll. Ob telefonische Benachrichtigung reicht oder muss ich schnell Dokumente ausfühlen. Am 18. bzw 19.6 sollte ich Elterngeld für das 12 Lebensmonat meines Sohnes bekommen. Deshab wollte ich es schnell erfragen. Es wurde mir unfreundlich gesagt, dass das definitiv zu spät ist . Dass alles schon in die Wege geleitet ist und sie kann nichts mehr für mich machen und ich werde auf jeden fall das Geld zurück geben müssen. Ich habe vor 2 Wochen ein Brief bekommen dass ich 777E zürückzahlen muss. Für mich ist das eine Menge . Ist das so in Ordnung ? ich habe doch Bescheid gegeben. ich habe gewusst dass ich was zürückzahlen muss aber so Viel ???? ( ich habe im 11 Lebensmonat angefangen zu arbeiten). Im elterngeldbescheid steht nichts über Frist wann zu spät ist. !!! Außerdem will ich Widerspruch erhoben. Wie kann ich das am besten machen. LG
Hallo, 1. Schauen Sie auf den Bescheid bzgl. der Höhe u Dauer 2. Entscheidend ist, wieviele Stunden Sie arbeiten - evtl. müssen Sie nicht alles zurückzahlen. 3. Zu Unrecht bezogenes EG ist zurückzuzahlen - egal, wann Sie dort angerufen haben Am besten gehen Sie selber mal hin und klären das. Liebe Grüße NB
Felica
Wenn du weniger wei 30 Std die Woche hattest, wirst du nur ein Teil zurück zahlen müssen. wende dich persönlich an die EG - Kasse, am besten mit jemanden der sehr gut deutsch kann als Begleitung. Ist klar das die so kurzfristig nichts mehr machen konnten, das Geld wird Tage vorher angewiesen zur Auszahlung. Die Leute welche bearbeiten schicken ja nicht unbedingt das Geld raus, das sind verschiedene Abteilungen. Aber dir muss ja klar gewesen sein das du was zurück zahlen musst, warum hast du es also nicht zur Seite gelegt?
QueenMum
Also wenn ich das richtig verstehe hast du vor dem Zahltermin bescheid gesagt ? Den Fall hatte ich gerade und es heißt ganz klar alles was vor dem Zahltermin, also nicht der Anweisung sondern der Tag an dem das Geld auf dem Konto ist, zählt. Allerdings muss dafür ein schriftlicher Änderungsantrag vorliegen. Erkundige dich nochmal, am besten mit jemanden der sich dort auskennt. Hattest du denn vor in EG + zu ändern oder ?
Weronika87
Vielen Dank für die Antwort. Es sieht leider so aus, dass sie mir damals angeredet hat egal ob ich jetzt was mache oder nicht- das Geld muss ich trotzdem zurückzahlen. Ich habe leider nichts schriftliches in der Hand.
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