Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld zurück zahlen ?

Frage: Elterngeld zurück zahlen ?

Weronika87

Beitrag melden

ich bin Polin und es geht um Elterngeld. Am 18.7.18 habe ich meinen Sohn bekommen . Am 11.6 habe ich unerwartet eine Arbeit aufgenommen. Und ich habe sofort elterngeldstelle angerufen und ich habe gesagt dass ich ab heute eine Arbeit habe ( 15 STD die Woche) und ich habe gefragt , was ich jetzt machen soll. Ob telefonische Benachrichtigung reicht oder muss ich schnell Dokumente ausfühlen. Am 18. bzw 19.6 sollte ich Elterngeld für das 12 Lebensmonat meines Sohnes bekommen. Deshab wollte ich es schnell erfragen. Es wurde mir unfreundlich gesagt, dass das definitiv zu spät ist . Dass alles schon in die Wege geleitet ist und sie kann nichts mehr für mich machen und ich werde auf jeden fall das Geld zurück geben müssen. Ich habe vor 2 Wochen ein Brief bekommen dass ich 777E zürückzahlen muss. Für mich ist das eine Menge . Ist das so in Ordnung ? ich habe doch Bescheid gegeben. ich habe gewusst dass ich was zürückzahlen muss aber so Viel ???? ( ich habe im 11 Lebensmonat angefangen zu arbeiten). Im elterngeldbescheid steht nichts über Frist wann zu spät ist. !!! Außerdem will ich Widerspruch erhoben. Wie kann ich das am besten machen. LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Schauen Sie auf den Bescheid bzgl. der Höhe u Dauer 2. Entscheidend ist, wieviele Stunden Sie arbeiten - evtl. müssen Sie nicht alles zurückzahlen. 3. Zu Unrecht bezogenes EG ist zurückzuzahlen - egal, wann Sie dort angerufen haben Am besten gehen Sie selber mal hin und klären das. Liebe Grüße NB


Felica

Beitrag melden

Wenn du weniger wei 30 Std die Woche hattest, wirst du nur ein Teil zurück zahlen müssen. wende dich persönlich an die EG - Kasse, am besten mit jemanden der sehr gut deutsch kann als Begleitung. Ist klar das die so kurzfristig nichts mehr machen konnten, das Geld wird Tage vorher angewiesen zur Auszahlung. Die Leute welche bearbeiten schicken ja nicht unbedingt das Geld raus, das sind verschiedene Abteilungen. Aber dir muss ja klar gewesen sein das du was zurück zahlen musst, warum hast du es also nicht zur Seite gelegt?


QueenMum

Beitrag melden

Also wenn ich das richtig verstehe hast du vor dem Zahltermin bescheid gesagt ? Den Fall hatte ich gerade und es heißt ganz klar alles was vor dem Zahltermin, also nicht der Anweisung sondern der Tag an dem das Geld auf dem Konto ist, zählt. Allerdings muss dafür ein schriftlicher Änderungsantrag vorliegen. Erkundige dich nochmal, am besten mit jemanden der sich dort auskennt. Hattest du denn vor in EG + zu ändern oder ?


Weronika87

Beitrag melden

Vielen Dank für die Antwort. Es sieht leider so aus, dass sie mir damals angeredet hat egal ob ich jetzt was mache oder nicht- das Geld muss ich trotzdem zurückzahlen. Ich habe leider nichts schriftliches in der Hand.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Liebe Frau Bader,  ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll.  1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...

Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...

Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...