Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld - Vollzeittätigkeit back to Job nach 10-12 Monaten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld - Vollzeittätigkeit back to Job nach 10-12 Monaten

Annabellahenry

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Hallo, Gibt es die Möglichkeit, als Frau nach 12 Monaten Vollzeit in seinen Job zurück zu kehren, mit entsprechendem normalen Gehalt? Hätten Sie hier einen Rat und mögliche Optionen, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache dass ich als Mutter weitaus mehr verdiene als mein Mann. Herzlichen Dank im Voraus! Beste Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da kommt darauf an, wieviel Elternzeit Sie beantragt haben. Das Gesetzt sieht eine vorzeitigte Beendigung auch ohne Zustimmung des AG vor, wenn die wirtschaftliche Notlage plötzlich aufgetreten ist (zB weil der Partner den Job verloren hat). Liebe Grüße NB


KielSprotte

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????? Warum sollte es die Möglichkeit nicht geben? Nimmst du ein Jahr Basis EG und steigst am 1. Geburtstag des Kindes wieder ein. Du brauchst auch gar keine EZ/EG nehmen, steigst nach Ende Muschu direkt wieder ein und dein Mann nimmt EZ, oder ihr tauscht nach z.B. einem halben Jahr. Es gibt doch keinen Zwang in EZ zu gehen....?!


Felica

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Wo ist das Problem? Wir leben in Deutschland.- Niemand zwingt dich 3 Jahre EZ zu nehmen. Di kannst sogar direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten wenn du eine andere Lösung der Betreuung findest. Und genau wie du Anspruch auf bis zu 3 Jahre EZ hast, hat auch der Vater einen Anspruch auf bis zu 3 Jahre EZ. Sogar gleichzeitig oder wenn ihr mögt nacheinander oder einer ja, der andere nicht usw. Lediglich in den mindestens 8 Wochen Mutterschutz darfst du als AN und Mutter nach der Geburt nicht arbeiten, damit6 sich dein Körper von den Strapazen erholen kann. Dein AG darf dein Gehalt auch nicht einfach kürzen, er muss dir zudem deinem Vertrag entsprechend nach deiner Wiederaufnahme der Arbeit einen Arbeitsplatz geben. Wenn du also nach dem Mutterschutz oder nach einem Jahr EZ sagst, ich steige wieder in VZ ein, dann spricht da absolut gar nichts gegen. Außer die Frage wie ihr ab dann euer Kind betreut.


MamaausM

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DA brauchste keinen Trick..... Du kannst 12 Monate Basis EG wählen und ab ersten Geburtstag gehst du wieder vollzeit arbeiten. Keiner zwingt dich 3 Jahre beim Kind zu bleiben


Mugi0303

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Verstehe die Frage nicht. Habe ich 2 x so gemacht. Nach exakt 12 Monaten bin ich arbeiten gegangen, fast Vollzeit, 36 Stunden. Beim dritten Kind blieb Mann 2 Monate komplett daheim in Elternzeit und dann noch 2 Monate Teilzeit in Elternzeit, also 4 Monate Elternzeit. Beim 2. Kind hatte er 2 Monate Elternzeit. Bin 1. War es nochmal ganz anders, da es noch keine Elternzeit gab. Mugi


cube

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Da gibt es keinen Trick. Du kannst auch nach dem MuSchu sofort wieder arbeiten und deinMann nimmt 1 Jahr EZ, oder du nimmst EZ für x Monate und gehst dann wieder voll arbeiten. Der einzige "Trick" ist, dass du euer Kind entsprechend betreut haben musst. Also rechtzeitig um einen Kita-Platz kümmern oder TaMu.


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