Gitlt nur für Geburten ab 01.09.2021!! Den Gesetzestext findet man hier: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl121s0239.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s0239.pdf%27%5D__1625554902229 Ganz kurz zusammengefasst: - 32 statt 30 Wochenstunden Arbeitszeit erlaubt - Frühchen-Eltern (mind 6 Wo. vor ET) bekommen gestaffelt mehr Elterngeld - Partnerschaftsbonus bei 24 - 32 Wochenstunden in 2 - 4 Bonusmonaten - Verzicht auf Ausklammerung auf Antrag möglich- Bei Mischeinkünften Günstigkeitsprüfung möglich, wenn die Einkünfte aus selbst. Arbeit durchschnittlich weniger als 35 Euro im Kalendermonat betrug - EG Plus ist nur noch bis zum 32. Lebensmonat möglich (Spannend, wenn man zB wegen eines Stillverbotes später begonnen hat) - Wer ein zu versteuerendes Einkommen von über 300.000 € hat, geht leer aus