Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld kind 2, abstand 26 monate

Frage: Elterngeld kind 2, abstand 26 monate

Meyla

Beitrag melden

Hallo! Ich war bis zum 15.01.2020 noch teilselbstständig + Angestellte. - Kind 1 ist geboren 14.10.2018, Elterngeld wurde aus Kalenderjahr 2017 berechnet - Kind ist ist geboren 06.12.2020, Elterngeld wieder aus 2017. Ist das so richtig? Ich dachte das EG wird nur bei 24 Monaten Abstand übernommen?! Bei Kind 1 habe ich bis Februar 2019 Elterngeld bezogen und danach mit meinem Partner gewechselt, falls das mit zählt für die Berechnung.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, bei Kind 2 gilt erst einmal das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Das wäre 2019. In 2018 und 2019 haben Sie aber EG bezogen -> kann auf Antrag auch rausgerechnet werden. Sie landen dann also bei 2017 Liebe Grüße NB


Meyla

Beitrag melden

Kind 2 sollte das natürlich heißen.... Ich bin natürlich mehr als dankbar für meinen doch zeitig geborenen sohn, aber durch diese Berechnung kann ich meine Weiterbildung nicht mehr finanzieren.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Dein Problem ist die Selbstständigkeit. Dann gilt 2019. und da hattest du Elterngeld.


Meyla

Beitrag melden

Und Jahrw mit Elterngeld fallen raus? Kann ich beantragen, dennoch dieses Kalenderjshr zur Berechnung heran zu ziehen oder gibt es da keine Möglichkeiten? Ich finde den Abschnitt grade nicht und bin zugegeben aktuell sehr geknickt deshalb. Mir fällt es im Moment schwer die Gesetze neutral zu lesen. Also falls es da eigentlich deutlich drin steht tut es mir leid, wenn ich da jetzt etwas dümmlich wirke. Mir gehen einfach 450€ im Monat flöten und das merkt man schon in Portemonnaies...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich meine das das Jahr mit Elterngeld musst du eigentlich aktiv ausklammern. Also selber beantragen. Viel. Antwortet ja Dojii. Die hat da mehr Ahnung


Meyla

Beitrag melden

Eine Idee, an wen ich mich da wenden könnte für solche Infos wäre auf jeden Fall super! Profamilia und co wussten da leider überhaupt nichts ....


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Frag mal dojii an. Vielleicht weiß die Rat..... Ich meine, die arbeitet bei einer Elterngeldstelle. Mit den Gesetzen kennt die sich besser aus


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sollte dein kleiner noch im.Dezember ET haben. Dann wäre ja 2019 das Jahr gewesen, dass genommen wird.


Dojii

Beitrag melden

Jemand hat meinen Namen gesagt? ^^ Durch die Selbstständigkeit hast du das Recht, Jahre mit Elterngeld auszuklammern. Das musst du aber aktiv und dann für alle betroffenen Jahre machen, wenn du das möchtest. Sprich wenn du die Ausklammerung möchtest, fliegen 2019 und 2018 wegen Elterngeldbezug für Kind 1 raus und du landest wieder bei 2017. Willst du das nicht gilt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor Geburt von Kind 2, also hier das Jahr 2019. Du hast so gesehen also die Wahl zwischen 2017 und 2019. Nimm dir das Jahr, das dir mehr Elterngeld bringt. ;)


Meyla

Beitrag melden

Danke Doji und Frau Bader!!!! Dann werde ich mal ein paar Anträge schreiben....


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...

Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet.  Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt.  Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...

Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet.  Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze.  Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße  Maria

Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt.  Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...