Meyla
Hallo! Ich war bis zum 15.01.2020 noch teilselbstständig + Angestellte. - Kind 1 ist geboren 14.10.2018, Elterngeld wurde aus Kalenderjahr 2017 berechnet - Kind ist ist geboren 06.12.2020, Elterngeld wieder aus 2017. Ist das so richtig? Ich dachte das EG wird nur bei 24 Monaten Abstand übernommen?! Bei Kind 1 habe ich bis Februar 2019 Elterngeld bezogen und danach mit meinem Partner gewechselt, falls das mit zählt für die Berechnung.
Hallo, bei Kind 2 gilt erst einmal das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Das wäre 2019. In 2018 und 2019 haben Sie aber EG bezogen -> kann auf Antrag auch rausgerechnet werden. Sie landen dann also bei 2017 Liebe Grüße NB
Meyla
Kind 2 sollte das natürlich heißen.... Ich bin natürlich mehr als dankbar für meinen doch zeitig geborenen sohn, aber durch diese Berechnung kann ich meine Weiterbildung nicht mehr finanzieren.
Mitglied inaktiv
Dein Problem ist die Selbstständigkeit. Dann gilt 2019. und da hattest du Elterngeld.
Meyla
Und Jahrw mit Elterngeld fallen raus? Kann ich beantragen, dennoch dieses Kalenderjshr zur Berechnung heran zu ziehen oder gibt es da keine Möglichkeiten? Ich finde den Abschnitt grade nicht und bin zugegeben aktuell sehr geknickt deshalb. Mir fällt es im Moment schwer die Gesetze neutral zu lesen. Also falls es da eigentlich deutlich drin steht tut es mir leid, wenn ich da jetzt etwas dümmlich wirke. Mir gehen einfach 450€ im Monat flöten und das merkt man schon in Portemonnaies...
Mitglied inaktiv
Ich meine das das Jahr mit Elterngeld musst du eigentlich aktiv ausklammern. Also selber beantragen. Viel. Antwortet ja Dojii. Die hat da mehr Ahnung
Meyla
Eine Idee, an wen ich mich da wenden könnte für solche Infos wäre auf jeden Fall super! Profamilia und co wussten da leider überhaupt nichts ....
Mitglied inaktiv
Frag mal dojii an. Vielleicht weiß die Rat..... Ich meine, die arbeitet bei einer Elterngeldstelle. Mit den Gesetzen kennt die sich besser aus
Mitglied inaktiv
Sollte dein kleiner noch im.Dezember ET haben. Dann wäre ja 2019 das Jahr gewesen, dass genommen wird.
Dojii
Jemand hat meinen Namen gesagt? ^^ Durch die Selbstständigkeit hast du das Recht, Jahre mit Elterngeld auszuklammern. Das musst du aber aktiv und dann für alle betroffenen Jahre machen, wenn du das möchtest. Sprich wenn du die Ausklammerung möchtest, fliegen 2019 und 2018 wegen Elterngeldbezug für Kind 1 raus und du landest wieder bei 2017. Willst du das nicht gilt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor Geburt von Kind 2, also hier das Jahr 2019. Du hast so gesehen also die Wahl zwischen 2017 und 2019. Nimm dir das Jahr, das dir mehr Elterngeld bringt. ;)
Meyla
Danke Doji und Frau Bader!!!! Dann werde ich mal ein paar Anträge schreiben....
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