Mutterlein
Hallo und zwar geht es darum, mein Partner ist Festangestellt und arbeitet Vollzeit, wir sind aber trotzdem aufstocken bei der ARGE, wir haben noch 2 Kinder also kommt noch 2×Kindergeld dazu. Haben wir trotzdem recht auf Elterngeld oder was steht uns zu ?
Hallo, wenn Sie vorher nicht gearbeitet haben und für sich Elterngeld bekommen wollen, wird das Arbeitslosengeld zwei angerechnet. Je nach Höhe bekommen Sie also kein Elterngeld. Liebe Grüße NB
mellomania
Wie alt sind eure Kinder?
Mutterlein
Der Große ist 13 und die kleine ist 10 Jahre
Sternenschnuppe
Und bekommt jetzt noch ein Baby und Du bist eh Zuhause? Nein, das wird keiner finanzieren.
Sternenschnuppe
Beziehungsweise, was ist Deine Frage? Dass der Mann Elternzeit nimmt? Siehe meine vorherige Antwort. Dass Du Elterngeld beantragst und warst vorher Hausfrau? Elterngeld ist immer eine vorrangige Leistung und muss beantragt werden. Eventuell müsst ihr dann nicht mehr aufstocken, es wird als Einkommen dann verrechnet.
Mutterlein
Wo steht das ich vorher Hausfrau war ? Ich war bis zum 28.06. noch in einer Mahsnahme und falle somit aus der Statistik.
mellomania
erwartest du ein kind? elterngeld erhält man nur für ein ode zwei jahre nach der geburt. ich verstehe ehrlich gesagt deine frage nicht wenn deine kinder schon so groß sind...
Mitglied inaktiv
Wenn ihr schon bei der ARGE seid... Wohngeld, Kindergeld Zuschlag... In wie weit das vorher geprüft wurde, weiß ich nicht Für eure großen kinder wird es gewiss kein Elterngeld mehr geben. Allerdings könntest du ja zum Einkommen beitragen und arbeiten
Mutterlein
Am besten ist, ich stellt hier keine fragen mehr rein bei solchen Antworten. Das ich für meine großen kein Elterngeld mehr bekomme ist mir klar,ich bin ja nicht blöd. Wenn ich Gesundheidlich arbeiten gehen könnte würde ich das auch machen, glaubt mir, ich bin nicht so eine für die Ihr mich haltet.
mellomania
du hast zwei kinder die lange drüber sind. sagst nicht ob du schwanger bist oder ob du ein kleines kind hast. fragst nach elterngeld. WARUM?? warum reagierst du so? man kann die frage doch nicht beantworten wenn man nicht alle fakten kennt. und für alte kinder gibt es kein elterngeld. daher bist du nicht in der postion so zu reagieren. sorry.
Mitglied inaktiv
Und das du gesundheitlich nicht arbeiten kannst, steht ja auch nicht. Ja und genau die ARGE wird das auch wissen wollen. Wenn du jetzt schwanger sein solltest, bekommt ihr nach Geburt Elterngeld und zwar den Mindestsatz.
Andrea6
Elterngeld ist eine staatliche Leistung, beträgt ca. 2/3 des Nettoeinkommens und soll den Einkommensverlust kompensieren, den berufstätige Eltern nach der Geburt haben, wenn sie ihr Baby in den ersten 1-2 Jahren betreuen und deshalb nicht oder weniger arbeiten gehen können. Inwieweit dies auf dich zutrifft kannst du ja nun selber herausfinden.
Andrea6
Der Mindestsatz von 300€/Monat steht allen Eltern zu, wird aber bei Erhalt von Transferleistungen wie z. B. Hartz IV verrechnet.
mellomania
Aber nicht bei Kindern die schon 10 sind!!! Ich lese nicht raus dass sie schwanger ist oder ein Baby hat.
Mitglied inaktiv
Verstehe ehrlich gesagt von der AP nicht das Problem. Sie schreibt ob ihr Elterngeld oder andere staatliche Leistungen zustehen. Frage nach Kindern wurde damit beantwortet, dass ihre kids dafür zu alt sind. Darauf kam von ihr dass sie so blöd nicht ist. Und der dezente Hinweis auf selber arbeiten gehen, kam wieder eine "Ausrede".... Ja wie soll man was raten, ohne Fakten.
QueenMum
Also jetzt mal ganz neutral geantwortet : Jedem steht Elterngeld zu, ausser Spitzenverdienern. Wenn du vorher arbeiten warst jetzt aber Hartz4 bekommst steht dir die 300 Euro als Freibetrag ohne Abzüge zu, solltest du vorher nicht arbeiten gewesen sein dann wird diese komplett verrechnet. Es kommt halt auf den Zeitraum an. Ich wüßte jetzt nicht das sich dieses geändert hat.
kati1976
Solltest du Schwanger sein bekommst du nach der Geburt Elterngeld, dir stehen dann 300 € zu oder du lässt es splitten dann bekommst du 2 Jahre 150€. Das Elterngeld wird bei Hartz4 angerechnet. Das was du AN Elterngeld bekommst,bekommst die weniger AN Hartz4. Wenn kein Baby kommt verstehe ich die Frage nicht. Ihr habt Einkommen,Kindergeld und Hartz 4. Mehr gibt es nicht. Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommt man aber dann gibt es kein Hartz 4 mehr.
Mitglied inaktiv
Der Kinderzuschlag und das Wohngeld wird nur gewährt, wenn damit Hartz4 vermieden werden kann. Das prüft das Amt. Sind alles Sozialleistungen, nur eben aus verschiedenen Töpfen. Aber wie gesagt... Ohne konkrete Frage keine konkrete Antwort. Mehr Geld geht eben nur mit Eigeninitiative.
drosera
Ich glaube, der subtile Hinweis auf eine aktuelle bestehende Schwangerschaft ergibt sich aus den "nochs": "noch zwei Kinder" = "noch zwei weitere Kinde außer dem anderen, für das ich Elterngeld möchte" und "noch zweimal Kindergeld" = "nicht 3x Kindergeld, ist also nicht geboren".
basis
Dass der Mutter zumindest der Mindestsatz zusteht sollte denke ich jedem klar werden, der sich mal ansatzweise ins Elterngeld eingelesen hat. Ich vermute deshalb, dass die Frage eher darauf abzielt ob Papa, der ja als Festangestellter arbeitet und Aufstockung bei der ARGE bekommt, seine zwei Monate Väterzeit machen kann. Und da ist dann eben auch die Frage, ob die Familie den Verlust des Einkommens auf EG für zwei Monate aushalten kann oder nicht. Ich vermute mal eher nicht. EG ist eine Sozialleistung wie z.B. auch Hartz4 und wird entsprechend verrechnet. Man wird vermutlich keine zusätzliche Aufstockung gewähren, damit der Vater seine zwei Monate EZ nehmen kann. Und dann bleibt es eben wie bei allen Familien bei der Frage: Kann man sich EZ leisten?
Felica
Meine Vermutung eher, Schwangerschaft ist noch geplant. Dann macht die Frage mit dem noch und 2mal Kindergeld Sinn genau ebenso das rumgeiere statt klar zu antworten. Rest wurde ja bereits beantwortet. Die userin ist scheinbar arbeitsfähig, sonst gäbe es kein ALG2 sondern Rente. Also erst wieder Arbeit suchen, dann erst die neue Schwangerschaft angehen. Ansonsten wird das EG eben beim ALG2 angerechnet. Sollte man nicht in der Lage sein wieder zu arbeiten weil trotz Reha keine Besserung, dann würde ich eine weitere Schwangerschaft eh genau überdenken. Wird ja wohl kaum besser.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...
Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld. Kind 1 kam ende Oktober 25. Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...
Guten Tag, wenn ich nach 14 Monaten Elternzeit mit Elterngeldbezug (bis September 26) von Kind 1 (Geburt 2025) ALG 1 beziehe, mir nebenbei eine Selbstständigkeit für 2027 aufbaue und erneut schwanger werde (Geburt Ende 27), wird dann zur Berechnung des erneuten Elterngeldes das letzte Steuerjahr also 2026 herangezogen, welches ich auf Antrag wegen ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...
Die letzten 10 Beiträge
- Schädlichkeit von Elternzeit auf Tätigkeitsjahre
- Elterngeldbezug und beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung - benötigt es ein bestehendes, dann ruhendes Arbeitsverhältnis
- Resturlaub nach Elternzeit
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot