Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld ja oder nein

Frage: Elterngeld ja oder nein

Mutterlein

Beitrag melden

Hallo und zwar geht es darum, mein Partner ist Festangestellt und arbeitet Vollzeit, wir sind aber trotzdem aufstocken bei der ARGE, wir haben noch 2 Kinder also kommt noch 2×Kindergeld dazu. Haben wir trotzdem recht auf Elterngeld oder was steht uns zu ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn Sie vorher nicht gearbeitet haben und für sich Elterngeld bekommen wollen, wird das Arbeitslosengeld zwei angerechnet. Je nach Höhe bekommen Sie also kein Elterngeld. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

Wie alt sind eure Kinder?


Mutterlein

Beitrag melden

Der Große ist 13 und die kleine ist 10 Jahre


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Und bekommt jetzt noch ein Baby und Du bist eh Zuhause? Nein, das wird keiner finanzieren.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Beziehungsweise, was ist Deine Frage? Dass der Mann Elternzeit nimmt? Siehe meine vorherige Antwort. Dass Du Elterngeld beantragst und warst vorher Hausfrau? Elterngeld ist immer eine vorrangige Leistung und muss beantragt werden. Eventuell müsst ihr dann nicht mehr aufstocken, es wird als Einkommen dann verrechnet.


Mutterlein

Beitrag melden

Wo steht das ich vorher Hausfrau war ? Ich war bis zum 28.06. noch in einer Mahsnahme und falle somit aus der Statistik.


mellomania

Beitrag melden

erwartest du ein kind? elterngeld erhält man nur für ein ode zwei jahre nach der geburt. ich verstehe ehrlich gesagt deine frage nicht wenn deine kinder schon so groß sind...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn ihr schon bei der ARGE seid... Wohngeld, Kindergeld Zuschlag... In wie weit das vorher geprüft wurde, weiß ich nicht Für eure großen kinder wird es gewiss kein Elterngeld mehr geben. Allerdings könntest du ja zum Einkommen beitragen und arbeiten


Mutterlein

Beitrag melden

Am besten ist, ich stellt hier keine fragen mehr rein bei solchen Antworten. Das ich für meine großen kein Elterngeld mehr bekomme ist mir klar,ich bin ja nicht blöd. Wenn ich Gesundheidlich arbeiten gehen könnte würde ich das auch machen, glaubt mir, ich bin nicht so eine für die Ihr mich haltet.


mellomania

Beitrag melden

du hast zwei kinder die lange drüber sind. sagst nicht ob du schwanger bist oder ob du ein kleines kind hast. fragst nach elterngeld. WARUM?? warum reagierst du so? man kann die frage doch nicht beantworten wenn man nicht alle fakten kennt. und für alte kinder gibt es kein elterngeld. daher bist du nicht in der postion so zu reagieren. sorry.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Und das du gesundheitlich nicht arbeiten kannst, steht ja auch nicht. Ja und genau die ARGE wird das auch wissen wollen. Wenn du jetzt schwanger sein solltest, bekommt ihr nach Geburt Elterngeld und zwar den Mindestsatz.


Andrea6

Beitrag melden

Elterngeld ist eine staatliche Leistung, beträgt ca. 2/3 des Nettoeinkommens und soll den Einkommensverlust kompensieren, den berufstätige Eltern nach der Geburt haben, wenn sie ihr Baby in den ersten 1-2 Jahren betreuen und deshalb nicht oder weniger arbeiten gehen können. Inwieweit dies auf dich zutrifft kannst du ja nun selber herausfinden.


Andrea6

Beitrag melden

Der Mindestsatz von 300€/Monat steht allen Eltern zu, wird aber bei Erhalt von Transferleistungen wie z. B. Hartz IV verrechnet.


mellomania

Beitrag melden

Aber nicht bei Kindern die schon 10 sind!!! Ich lese nicht raus dass sie schwanger ist oder ein Baby hat.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Verstehe ehrlich gesagt von der AP nicht das Problem. Sie schreibt ob ihr Elterngeld oder andere staatliche Leistungen zustehen. Frage nach Kindern wurde damit beantwortet, dass ihre kids dafür zu alt sind. Darauf kam von ihr dass sie so blöd nicht ist. Und der dezente Hinweis auf selber arbeiten gehen, kam wieder eine "Ausrede".... Ja wie soll man was raten, ohne Fakten.


QueenMum

Beitrag melden

Also jetzt mal ganz neutral geantwortet : Jedem steht Elterngeld zu, ausser Spitzenverdienern. Wenn du vorher arbeiten warst jetzt aber Hartz4 bekommst steht dir die 300 Euro als Freibetrag ohne Abzüge zu, solltest du vorher nicht arbeiten gewesen sein dann wird diese komplett verrechnet. Es kommt halt auf den Zeitraum an. Ich wüßte jetzt nicht das sich dieses geändert hat.


kati1976

Beitrag melden

Solltest du Schwanger sein bekommst du nach der Geburt Elterngeld, dir stehen dann 300 € zu oder du lässt es splitten dann bekommst du 2 Jahre 150€. Das Elterngeld wird bei Hartz4 angerechnet. Das was du AN Elterngeld bekommst,bekommst die weniger AN Hartz4. Wenn kein Baby kommt verstehe ich die Frage nicht. Ihr habt Einkommen,Kindergeld und Hartz 4. Mehr gibt es nicht. Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommt man aber dann gibt es kein Hartz 4 mehr.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Der Kinderzuschlag und das Wohngeld wird nur gewährt, wenn damit Hartz4 vermieden werden kann. Das prüft das Amt. Sind alles Sozialleistungen, nur eben aus verschiedenen Töpfen. Aber wie gesagt... Ohne konkrete Frage keine konkrete Antwort. Mehr Geld geht eben nur mit Eigeninitiative.


drosera

Beitrag melden

Ich glaube, der subtile Hinweis auf eine aktuelle bestehende Schwangerschaft ergibt sich aus den "nochs": "noch zwei Kinder" = "noch zwei weitere Kinde außer dem anderen, für das ich Elterngeld möchte" und "noch zweimal Kindergeld" = "nicht 3x Kindergeld, ist also nicht geboren".


basis

Beitrag melden

Dass der Mutter zumindest der Mindestsatz zusteht sollte denke ich jedem klar werden, der sich mal ansatzweise ins Elterngeld eingelesen hat. Ich vermute deshalb, dass die Frage eher darauf abzielt ob Papa, der ja als Festangestellter arbeitet und Aufstockung bei der ARGE bekommt, seine zwei Monate Väterzeit machen kann. Und da ist dann eben auch die Frage, ob die Familie den Verlust des Einkommens auf EG für zwei Monate aushalten kann oder nicht. Ich vermute mal eher nicht. EG ist eine Sozialleistung wie z.B. auch Hartz4 und wird entsprechend verrechnet. Man wird vermutlich keine zusätzliche Aufstockung gewähren, damit der Vater seine zwei Monate EZ nehmen kann. Und dann bleibt es eben wie bei allen Familien bei der Frage: Kann man sich EZ leisten?


Felica

Beitrag melden

Meine Vermutung eher, Schwangerschaft ist noch geplant. Dann macht die Frage mit dem noch und 2mal Kindergeld Sinn genau ebenso das rumgeiere statt klar zu antworten. Rest wurde ja bereits beantwortet. Die userin ist scheinbar arbeitsfähig, sonst gäbe es kein ALG2 sondern Rente. Also erst wieder Arbeit suchen, dann erst die neue Schwangerschaft angehen. Ansonsten wird das EG eben beim ALG2 angerechnet. Sollte man nicht in der Lage sein wieder zu arbeiten weil trotz Reha keine Besserung, dann würde ich eine weitere Schwangerschaft eh genau überdenken. Wird ja wohl kaum besser.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...

Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...

Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet.  Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt.  Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...

Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet.  Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze.  Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße  Maria