Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld ja oder nein

Frage: Elterngeld ja oder nein

Mutterlein

Beitrag melden

Hallo und zwar geht es darum, mein Partner ist Festangestellt und arbeitet Vollzeit, wir sind aber trotzdem aufstocken bei der ARGE, wir haben noch 2 Kinder also kommt noch 2×Kindergeld dazu. Haben wir trotzdem recht auf Elterngeld oder was steht uns zu ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn Sie vorher nicht gearbeitet haben und für sich Elterngeld bekommen wollen, wird das Arbeitslosengeld zwei angerechnet. Je nach Höhe bekommen Sie also kein Elterngeld. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

Wie alt sind eure Kinder?


Mutterlein

Beitrag melden

Der Große ist 13 und die kleine ist 10 Jahre


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Und bekommt jetzt noch ein Baby und Du bist eh Zuhause? Nein, das wird keiner finanzieren.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Beziehungsweise, was ist Deine Frage? Dass der Mann Elternzeit nimmt? Siehe meine vorherige Antwort. Dass Du Elterngeld beantragst und warst vorher Hausfrau? Elterngeld ist immer eine vorrangige Leistung und muss beantragt werden. Eventuell müsst ihr dann nicht mehr aufstocken, es wird als Einkommen dann verrechnet.


Mutterlein

Beitrag melden

Wo steht das ich vorher Hausfrau war ? Ich war bis zum 28.06. noch in einer Mahsnahme und falle somit aus der Statistik.


mellomania

Beitrag melden

erwartest du ein kind? elterngeld erhält man nur für ein ode zwei jahre nach der geburt. ich verstehe ehrlich gesagt deine frage nicht wenn deine kinder schon so groß sind...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn ihr schon bei der ARGE seid... Wohngeld, Kindergeld Zuschlag... In wie weit das vorher geprüft wurde, weiß ich nicht Für eure großen kinder wird es gewiss kein Elterngeld mehr geben. Allerdings könntest du ja zum Einkommen beitragen und arbeiten


Mutterlein

Beitrag melden

Am besten ist, ich stellt hier keine fragen mehr rein bei solchen Antworten. Das ich für meine großen kein Elterngeld mehr bekomme ist mir klar,ich bin ja nicht blöd. Wenn ich Gesundheidlich arbeiten gehen könnte würde ich das auch machen, glaubt mir, ich bin nicht so eine für die Ihr mich haltet.


mellomania

Beitrag melden

du hast zwei kinder die lange drüber sind. sagst nicht ob du schwanger bist oder ob du ein kleines kind hast. fragst nach elterngeld. WARUM?? warum reagierst du so? man kann die frage doch nicht beantworten wenn man nicht alle fakten kennt. und für alte kinder gibt es kein elterngeld. daher bist du nicht in der postion so zu reagieren. sorry.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Und das du gesundheitlich nicht arbeiten kannst, steht ja auch nicht. Ja und genau die ARGE wird das auch wissen wollen. Wenn du jetzt schwanger sein solltest, bekommt ihr nach Geburt Elterngeld und zwar den Mindestsatz.


Andrea6

Beitrag melden

Elterngeld ist eine staatliche Leistung, beträgt ca. 2/3 des Nettoeinkommens und soll den Einkommensverlust kompensieren, den berufstätige Eltern nach der Geburt haben, wenn sie ihr Baby in den ersten 1-2 Jahren betreuen und deshalb nicht oder weniger arbeiten gehen können. Inwieweit dies auf dich zutrifft kannst du ja nun selber herausfinden.


Andrea6

Beitrag melden

Der Mindestsatz von 300€/Monat steht allen Eltern zu, wird aber bei Erhalt von Transferleistungen wie z. B. Hartz IV verrechnet.


mellomania

Beitrag melden

Aber nicht bei Kindern die schon 10 sind!!! Ich lese nicht raus dass sie schwanger ist oder ein Baby hat.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Verstehe ehrlich gesagt von der AP nicht das Problem. Sie schreibt ob ihr Elterngeld oder andere staatliche Leistungen zustehen. Frage nach Kindern wurde damit beantwortet, dass ihre kids dafür zu alt sind. Darauf kam von ihr dass sie so blöd nicht ist. Und der dezente Hinweis auf selber arbeiten gehen, kam wieder eine "Ausrede".... Ja wie soll man was raten, ohne Fakten.


QueenMum

Beitrag melden

Also jetzt mal ganz neutral geantwortet : Jedem steht Elterngeld zu, ausser Spitzenverdienern. Wenn du vorher arbeiten warst jetzt aber Hartz4 bekommst steht dir die 300 Euro als Freibetrag ohne Abzüge zu, solltest du vorher nicht arbeiten gewesen sein dann wird diese komplett verrechnet. Es kommt halt auf den Zeitraum an. Ich wüßte jetzt nicht das sich dieses geändert hat.


kati1976

Beitrag melden

Solltest du Schwanger sein bekommst du nach der Geburt Elterngeld, dir stehen dann 300 € zu oder du lässt es splitten dann bekommst du 2 Jahre 150€. Das Elterngeld wird bei Hartz4 angerechnet. Das was du AN Elterngeld bekommst,bekommst die weniger AN Hartz4. Wenn kein Baby kommt verstehe ich die Frage nicht. Ihr habt Einkommen,Kindergeld und Hartz 4. Mehr gibt es nicht. Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommt man aber dann gibt es kein Hartz 4 mehr.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Der Kinderzuschlag und das Wohngeld wird nur gewährt, wenn damit Hartz4 vermieden werden kann. Das prüft das Amt. Sind alles Sozialleistungen, nur eben aus verschiedenen Töpfen. Aber wie gesagt... Ohne konkrete Frage keine konkrete Antwort. Mehr Geld geht eben nur mit Eigeninitiative.


drosera

Beitrag melden

Ich glaube, der subtile Hinweis auf eine aktuelle bestehende Schwangerschaft ergibt sich aus den "nochs": "noch zwei Kinder" = "noch zwei weitere Kinde außer dem anderen, für das ich Elterngeld möchte" und "noch zweimal Kindergeld" = "nicht 3x Kindergeld, ist also nicht geboren".


basis

Beitrag melden

Dass der Mutter zumindest der Mindestsatz zusteht sollte denke ich jedem klar werden, der sich mal ansatzweise ins Elterngeld eingelesen hat. Ich vermute deshalb, dass die Frage eher darauf abzielt ob Papa, der ja als Festangestellter arbeitet und Aufstockung bei der ARGE bekommt, seine zwei Monate Väterzeit machen kann. Und da ist dann eben auch die Frage, ob die Familie den Verlust des Einkommens auf EG für zwei Monate aushalten kann oder nicht. Ich vermute mal eher nicht. EG ist eine Sozialleistung wie z.B. auch Hartz4 und wird entsprechend verrechnet. Man wird vermutlich keine zusätzliche Aufstockung gewähren, damit der Vater seine zwei Monate EZ nehmen kann. Und dann bleibt es eben wie bei allen Familien bei der Frage: Kann man sich EZ leisten?


Felica

Beitrag melden

Meine Vermutung eher, Schwangerschaft ist noch geplant. Dann macht die Frage mit dem noch und 2mal Kindergeld Sinn genau ebenso das rumgeiere statt klar zu antworten. Rest wurde ja bereits beantwortet. Die userin ist scheinbar arbeitsfähig, sonst gäbe es kein ALG2 sondern Rente. Also erst wieder Arbeit suchen, dann erst die neue Schwangerschaft angehen. Ansonsten wird das EG eben beim ALG2 angerechnet. Sollte man nicht in der Lage sein wieder zu arbeiten weil trotz Reha keine Besserung, dann würde ich eine weitere Schwangerschaft eh genau überdenken. Wird ja wohl kaum besser.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...

Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen?  Vielen Dank

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...

Guten Morgen,   meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe.   Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...