Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld f. 2. Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld f. 2. Kind

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Hallo Frau Bader, wie berechne ich das Elterngeld für das zweite Kind unter folgenden Bedingungen: 1. Kind, geb. 21.02.2008, Elterngeld für 12 Monate (bis 02/09) 2. Kind, erwartet im Mai 2009 Nach Ablauf des Elterngeldes für das erste Kinde, gehe ich für 5 Wochen arbeiten und dann beginnt der MuSchu für das 2. Kind. Vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, zuerst mal: bin genau 40 Jahre älter als Kind 1 (geb. 21.02.68) :-) Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anspruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindestbetrag ist aber 300 €. Und der Geschwisterbonus Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Ich glaube (aber dafür würde ich nicht meine Hand ins Feuer legen), es wird dann das Durchschnittseinkommen dieser 5 Wochen und für die fehlenden Wochen zu den 12 Monate das Einkommen von vor deiner Elternzeit genommen (dies gilt aber nur, wenn du nur 12 Monate Elternzeitgeld in Anspruch genommen hast. Du müsstest also eigentlich in etwa genauso viel Elterngeld bekommen, wie beim ersten Kind. Kennst du engelchen-lpz hier aus dem Forum? - die kennt sich damit ganz gut aus (ich glaube viel im AE-Forum). Hier mal noch ein Auszug: Nach §2 Abs. 1 BEEG sind die letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt für die Einkommensermittlung zu betrachten. Der Monat in dem das Kind geboren wurde, wird dabei nicht mitgezählt. Beispiel: Das Kind wird am 31.03.2007 geboren. Für die Ermittlung des Einkommens sind somit die Monate März 2006 bis Februar 2007 zu berücksichtigen. Das Einkommen im März 2007 wird nicht betrachtet. Es kann passieren, dass nicht alle der 12 Kalendermonate vor der Geburt für die Ermittlung des Einkommens geeignet sind. Der Gesetzgeber hat daher die folgenden Ausnahmen vorgesehen: • Bezug von Elterngeld für ein älteres Kind • Bezug von Mutterschaftsgeld vor der Geburt • Einkommensminderungen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung lg, jule


Mitglied inaktiv

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vielen Dank! Dann kann ich mir das ja ausrechnen ;).


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