Jessi86
Sehr geehrte Frau Bader, Stimmt es, dass man im ersten Lebensjahr seines Kindes auf Honorarbasis arbeiten darf, ohne dieses angeben zu müssen? Muss man eine Beschäftigung auf Honorarbasis bei der Einkommenssteuererklärung des Ehemannes angeben? Vielen, lieben Dank im Voraus.
Hallo, nein, dass timmt nicht.Jeder Verdienst über 400 € ist steuerrechtlich, sozialversicherungsrechtlich u auch bei der EGBerechnung relevant Liebe Grüsse, NB
Lina_100
Hallo, nein, das ist Blödsinn, wer erzählt denn sowas?! Jedes Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist zu berücksichtigen (§ 2 Abs. 3 BEEG). Arbeitet man mehr als durchschnittlich 30 Wochenstunden gibt es gar kein Eltergeld. Arbeitet man im Monat durchschnittlich nur bis zu 30 Wochenstunden werden 65% des Differenzbetrages zwischen vorherigem Einkommen und Einkomen nach der Geburt ersetzt, allerdings max. bis zur Bemessungsgrundlage von vor der Geburt € 2700. Also hat man vorher über € 2700 verdient bleibt der darüber hinaus gehende Betrag unberücksichtigt. Unabhängig vom Elterngeld muss Erwerbseinkommen natürlich versteuert werden und das auch ggf. unabhängig von einer Erklärungspflicht des Ehemannes. Hier auch die Steuererklärungsfristen beachten! Ausnahmen gibt es hier nur bis zu € 410 aus nebenberuflicher selbständiger Tätigkeit pro Jahr! Viele Grüße
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