Luzilu
Liebe Frau Bader, ich habe 3 für mich grundlegende Fragen zum Elterngeld, die mir heute leider auch bei einer Beratungsstelle nicht beantwortet werden konnten: 1. Ich bekomme im Januar 2016 unser Kind. Meine Eingetragene Lebenspartnerin soll es stiefadoptieren, das dauert aber ca. bis ein Jahr nach der Geburt. Hat sie trotzdem schon vorher Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit? Wir wohnen im gemeinsamen Haushalt. 2. Ich bin angestellt tätig und verdiene daneben freiberuflich mit meiner Weiterbildung zur Psychotherapeutin Geld durch die Ausbildungsbehandlungen, worauf ich Steuern, aber keine extra Sozialabgaben zahlen muss. Wird der Gewinn (vor oder nach Steuern?) davon zur Elterngeldberehnung mit einbezogen? 2.a Mein Gewinn 2015 (also das Jahr vor der Geburt, wofür es aber noch keine Steuererklärung gibt) wird ca. doppelt so hoch sein, wie der Gewinn von 2014 (wofür die Steuererklärung fertig ist). Kann ich zur Elterngeldbeantragung den voraussichtlichen Gewinn für 2015 angeben? 3. Und wie ist das mit dem Elterngeld Plus? Das scheint eine Wissenschaft zu sein und ihr frage mich, wie andere das verstehen... Ich möchte nach der Geburt 3 Monate gar nicht arbeiten, danach weiter in Elternzeit sein und als Teilzeit (ca. 15 Stunden pro Woche) die freiberufliche Tätigkeit ausüben. Wie wirken sich diese Einnahmen auf das Elterngeld aus und wieviel mehr Elternzeit kann ich nehmen? 3.a Kann meine Frau dadurch auch mehr Elternzeit (mit Basiselterngeld) nehmen? Das mit den Bonusmonaten, wenn wir mindestens 4 Monate gemeinsam zuhause bleiben, habe ich (auch) nicht so recht verstanden, erst recht nicht in Kombination mit dem Elterngeld Plus. Also die Frage ist immer, wie hoch das Elterngeld ist, denn dass 3 Jahre Anspruch auf Elternzeit bestehen, weiß ich. Es ist vielleicht schwierig, das pauschal zu beantworten (wäre mir aber auch lieb, da wir uns noch nicht entschieden haben - hängt ja von der finanziellen Machbarkeit ab). Deswegen mal der hypothetische Fall: ich arbeite die ersten 3 Monate (das ist klar) gar nicht und wäre danach meinetwegen weitere 12 Monate in Elternzeit mit der freiberuflichen Teilzeit. Vier Monate vor Ablauf würde meine Frau mit ihrer Elternzeit beginnen. Wieviel Monate könnte sie dann nehmen mit dem regulären Elterngeldprozentsatz und um welchen Teil würde sich mein Elterngeld reduzieren? Ich hoffe, das ist jetzt nicht zu viel auf einmal gefragt und klar genug und ich hoffe, dass Ihre Antworten darauf auch anderen weiter helfen. Herzliche Grüße, Luzilu
Hallo, 1. Elternzeit u Elterngeld kann auch vom gleichgeschlechtlichen Lebenspartner beantragt werden, wenn diese Partnerschaft urkundlich festgehalten ist (eingetragene Lebenspartnerschaft). 2. Ja, deshalb wird das letzte abgeschlossene Kalenderjahr genommen. 3. Wenn man in TZ arbeiten möchte, ist EGplus besser, da weniger abgezogen wird 3a. Nein. Es gibt insgesamt 14 Mo. zu verteilen. Die kann man eben ganz o halb nehmen Liebe Grüße NB
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