Boulaich
Hallo Meine Tochter ist am 10.11.2020 geboren, ich habe 1 Jahre Elternzeit genommen also bis 10.11.2021 Ich habe nun befristet Arbeit Vertrag läuft automatisch aus am 30.09.2021 . Meine Tochter geht jetzt zum Kita, Ich habe super Job gefunden wurde am Montag 06.09.2021 Arbeitsvertrag unterschrieben VZ um fang ich am 01.10.2021 zu Arbeiten das geht jetzt zum Elterngelstelle . Wie kann ich das Elterngeld kundigen weil ich komme sowieso nicht auf die Runde mit denn Geld also ich möchte keine Elterngeld mehr erhalten Was kann ich tun ??
Ani123
Sie haben 1 Jahr EZ ab Geburt beantragt. Somit endet diese bereits am 9.11.2021. Haben Sie schon mit der EG-Stelle telefoniert und nachgefragt? Ich denke, dass sie der EG-Stelle schriftlich mitteilen sollten, dass sie ab dem 1.10.2021 wieder VZ arbeiten gehen. Sie werden dann vermutlich ein Schreiben bekommen indem steht, dass sie dann keinen Anspruch mehr auf EG haben. Zu bedenken wäre allerdings, dass die EG-Stelle eine Rückzahlung fordern kann, weil es EG nur für volle Lebensmonate des Kindes gibt. Ein Lebensmonat würde bei ihrem Kind vom 10. bis zum 9. des Folgemonats gehen. Wenn sie am 1. ihre Arbeit aufnehmen ist der Monat nicht voll. Daher kann es zur Rückzahlung des EG für die Zeit vom 10.09.2021 bis 9.10.2021 kommen. Wenn ihnen das nichts ausmacht können sie es so machen. Besser wäre evtl. wenn sie erst ab dem 10.10. ihre Arbeit beginnen. Dann müssten sie kein EG zurück zahlen. Es kann passieren, dass sie trotzdem EG für den Zeitraum vom 10.10. bis 9.11. bekommen. Das werden sie sicher zurück zahlen müssen, sollten sie dann VZ arbeiten gehen. Gezahlt wurd es nur, weil es nicht mehr gestoppt werden konnte.
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