Kazimiera
Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter (3 J.) besucht eine KiTa in NRW (35 Std.). Da ich Hartz IV beziehe und allein erziehend bin, habe ich bisher keine Elternbeiträge zahlen müssen. Nun muss ich die Betreuungszeit anheben, da ich demnächst den Bundesfreiwilligendienst ableisten werde. Im BFD hat man ja keine "Lohnzahlungen", sondern erhält ledigl. ein "Taschengeld", welches von den Hartz IV-Leistungen abgezogen wird. Inwieweit würde sich durch Anhebung der Betreuungszeiten und das BFD der Elternbeitrag für mich ändern? Ich werde trotz des BFD weiterhin Hartz IV beziehen (müssen). Danke im voraus!
Halo, ich kenne die Satzung vpom KiGa u das Gesetz von NRW nicht, kann mir aber nicht vorstellen, dass es von Relevanz ist Liebe Grüsse, NB
CKEL0410
hallo ich glaube nicht das sich für dich was änderen wird! mit der erhöhung der stunden senkt sich die beitragsgrenze ja nicht! hast du denn eine zusage für die erhöhung,ich kenne viele die nicht erhöhen konnten.
Kazimiera
Ja, ich habe eine Zusage (nach langem Kampf ;-))