Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternbeitrag und BUndesfreiwilligendienst

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternbeitrag und BUndesfreiwilligendienst

Kazimiera

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter (3 J.) besucht eine KiTa in NRW (35 Std.). Da ich Hartz IV beziehe und allein erziehend bin, habe ich bisher keine Elternbeiträge zahlen müssen. Nun muss ich die Betreuungszeit anheben, da ich demnächst den Bundesfreiwilligendienst ableisten werde. Im BFD hat man ja keine "Lohnzahlungen", sondern erhält ledigl. ein "Taschengeld", welches von den Hartz IV-Leistungen abgezogen wird. Inwieweit würde sich durch Anhebung der Betreuungszeiten und das BFD der Elternbeitrag für mich ändern? Ich werde trotz des BFD weiterhin Hartz IV beziehen (müssen). Danke im voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Halo, ich kenne die Satzung vpom KiGa u das Gesetz von NRW nicht, kann mir aber nicht vorstellen, dass es von Relevanz ist Liebe Grüsse, NB


CKEL0410

Beitrag melden

hallo ich glaube nicht das sich für dich was änderen wird! mit der erhöhung der stunden senkt sich die beitragsgrenze ja nicht! hast du denn eine zusage für die erhöhung,ich kenne viele die nicht erhöhen konnten.


Kazimiera

Beitrag melden

Ja, ich habe eine Zusage (nach langem Kampf ;-))


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.