Mitglied inaktiv
Ich habe im März angefangen wieder zu arbeiten. Teilzeit unter 30 Stunden pro Woche. Problem ist meine Arbeit wird erst ein Monat versetzt gezahlt. De facto kommt die erst Abrechnung in April. Damit habe ich im März 0 Euro verdient. Ich habe im April einen Änderungsantrag bzgl. Elterngeld gestellt. Ab dem 01 04 sollte es elterngeld plus werden. Jetzt habe ich gelesen dass der Verdienst mit Elterngeld verrechnet werden soll. Was zählt für die Behörden für diese Rechnung. Der Monat wo man gearbeitet hat (März) oder der Monat wann die Abrechung kam (April)? Darf die Elterngeld stelle das geld das im April kam ( für die Arbeit im Maerz) mit Elterngeld im Maerz verrechnen?
Hallo, Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, die dem Lohnsteuerabzugsverfahren unterliegen, sind die steuerlichen Modifikationen des Zuflussprinzips zu beachten. Nach den spezifischen für das Lohnsteuerabzugsverfahren geltenden Zuflussregeln ist „die Nachzahlung oder Vorauszahlung für die Berechnung der Lohnsteuer den Lohnzahlungszeiträumen zuzurechnen, für die sie geleistet werden, wenn Nachzahlungen oder Vorauszahlungen laufenden Arbeitslohn darstellen“ (LStR 39b.5 Abs. 4 Satz 1). Voraus- bzw. Nachzahlungen von laufendem Arbeitslohn sind damit jeweils in dem Monat zu berücksichtigen, für den (und nicht in dem) die jeweilige Zahlung erfolgt. Quelle: Richtlinien zum BEEG 2.1.3.1.4.2 Liebe Grüße NB
KielSprotte
Es gilt das Zuflussprinzip.
MamaausM
Es gilt immer der Monat imdem das Geld zufließt Für März hast du Geld bekommen, halt nur im April.
Mitglied inaktiv
Danke sehr
Ähnliche Fragen
Hallo,ob ich bekomme Eltern Geld obwohl ich arbeite nicht-nur mein Mann? Ich bin Ratllos....ich habe schon eine Tochter ( 4 Jahre ) Danke
Hallo Frau bader! Ich hätte da mal eine frage:also ich bin seit dem 11.6.2013 noch 1 jahr in Elternzeit für meine 7 jährige tochter (die dieses Jahr in die schule gekommen ist)! Nun bin ich in der 6.woche schwanger und würde am 5.8.2014 entbinden.ich war seit September 2007 bei meinem Chef als 450 euro Kraft beschäftigt. Davor von 2004-2006 vollze ...
Ich möchte wissen ob ich elterngeld bekomme auch wenn ich beim jobcenter bin? Weil bei elterngeld steht es ya min.300€ ? Lg
Hallo. :) Und zwar wollte ich fragen ob ich das ganze Elterngeld bekomme oder nur ein teil da mein Sohn am 11.01 1 Jahr wird und ich ab dem 12.01 wieder arbeiten muss wie läuft das dann? Lg Ennie
Hallo , mein 1. Sohn kam am 24.07.2015 zur Welt ich habe bis zum 24.07.2017 Elternzeit genommen mit Elterngeld plus( sprich wurde 22 Monate ausgezahlt ). Ich habe ab Mai 2017 geringfügig gearbeitet so das ich kein Elterngeld zurück zahlen musste sprich es ist alles so weiter gelaufen dann war ich ab dem 24.07.2017 Teilzeit arbeiten und bin erneut s ...
Hallo Frau Bader, wir haben in der Familie folgendes Problem. Die Kindsmutter ist derzeit in Elternzeit, bezieht Elterngeld. Der Kindsvater hat direkt nach der Geburt zwei Monate Elternzeit mit Elterngeldzug in Anspruch genommen. Nun ist die Kindsmutter zu einem stationären Aufenthalt gezwungen, die Dauer ist nicht absehbar. Der Kindsvater ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir wohnen in Hamburg und bekommen ein zweites Kind. Ich (die Mama) habe bis vor kurzem gearbeitet, mein Vertrag ist unbefristet und ich werde drei Jahre Elternzeit nehmen. Mein Mann hat auch ein unbefristeten Vertrag hier, wird zwei Monate Elternzeit nehmen und danach wird er (für seinen Deutschen Arbeitgeber) ins Aus ...
Ich habe ein Sohn 9 Jahre alt und Tochter 5monate Jahre alt und meine Frau bekommt Hartz 4 und ich grundsicherung dürfen die Eltern Geld streichen?
Warum ist das so
Liebe Frau Bader, ich würde angefragt (auf Grund Corona Engpässe) mich an die Impfung zu beteiligen. Da ich immer noch elterngeld beziehe bin ich mir nicht sicher ob das sich negativ auswirkt. Ich hatte grosse Lust zu helfen. Musste ich die Verdienste aus meine elternzeit abziehen? Oder gibt es ein mindest Wert der noch zusätzlich erworben werden k ...
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung