Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Einsichtnahme Personal-Akte

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Einsichtnahme Personal-Akte

Mitglied inaktiv

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Unter welchen Umständen habe ich das Recht auf Einsichtnahme in die Personalakte? Wie beantrage ich bzw. wie läuft die Einsichtnahme ab? Falls Formulierungen enthalten sind, mit denen ich nicht einverstanden bin, wie kann ich eine Änderung/Löschung fordern? Vielen Dank bereits im Voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Der Arbeitnehmer kann sein Recht auf Einsicht in die Personalakte jederzeit ausüben. Einsichtnahme bedeutet, dass der Arbeitnehmer vom Inhalt der gesamten Akten Kenntnis nehmen darf. Sie umfasst auch die Befugnis, Abschriften zu fertigen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Julchensmama, hier scheint es irgendwie keine vernünftigen Auskünfte mehr zu geben. Aber vielleicht kann ich Dir weiterhelfen. Wenn Du Deine Personalakte einsehen möchtest, kannst Du das jederzeit tun. Am besten wendest Du Dich in der Sache an Deinen Vorgesetzten oder wenn vorhanden den Betriebsrat. Wenn Du möchtest, kann ein Betriebsratsmitglied Dir dabei zur Seite stehen und die Akte mit Dir gemeinsam ansehen. Diese Person wird dann auch am Besten wissen, was in der Akte etwas zu suchen hat, und was nicht. Ich würde diese Einsicht immer unangekündigt (außer natürlich für den BR) verlangen, da Du nie sicher sein kannst ob sonst nicht vorher Unterlagen aus Deiner Akte "verschwinden" und hinterher wieder auftauchen. Gruß Lillith


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