Unter welchen Umständen habe ich das Recht auf Einsichtnahme in die Personalakte? Wie beantrage ich bzw. wie läuft die Einsichtnahme ab?
Falls Formulierungen enthalten sind, mit denen ich nicht einverstanden bin, wie kann ich eine Änderung/Löschung fordern?
Vielen Dank bereits im Voraus.
Mitglied inaktiv - 25.10.2002, 11:28
Antwort auf:
Einsichtnahme Personal-Akte
Hallo,
Der Arbeitnehmer kann sein Recht auf Einsicht in die Personalakte jederzeit ausüben.
Einsichtnahme bedeutet, dass der Arbeitnehmer vom Inhalt der gesamten Akten Kenntnis nehmen darf. Sie umfasst auch die Befugnis, Abschriften zu fertigen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.10.2002
Antwort auf:
Einsichtnahme Personal-Akte
Hallo Julchensmama,
hier scheint es irgendwie keine vernünftigen Auskünfte mehr zu geben. Aber vielleicht kann ich Dir weiterhelfen.
Wenn Du Deine Personalakte einsehen möchtest, kannst Du das jederzeit tun. Am besten wendest Du Dich in der Sache an Deinen Vorgesetzten oder wenn vorhanden den Betriebsrat. Wenn Du möchtest, kann ein Betriebsratsmitglied Dir dabei zur Seite stehen und die Akte mit Dir gemeinsam ansehen. Diese Person wird dann auch am Besten wissen, was in der Akte etwas zu suchen hat, und was nicht. Ich würde diese Einsicht immer unangekündigt (außer natürlich für den BR) verlangen, da Du nie sicher sein kannst ob sonst nicht vorher Unterlagen aus Deiner Akte "verschwinden" und hinterher wieder auftauchen.
Gruß Lillith
Mitglied inaktiv - 25.10.2002, 21:32