Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, habe für meine Tochter das Spargeld als Bundesobligation (jährliche Zinszahlung) angelegt aber dummerweise keinen Freistellungsauftrag gegeben. Wie bekommen wir nun die Zinsertragssteuer zurück, bei Erwachsenen funktioniert dies ja über die Steuererklärung? Vielen Dank CG
Hallo, bin Rechtsanwalt und kein Steuerberater. Bitte fragen Sie beim Finanzamt. Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Hallo! Aufgrund des Elterngeldes müssen wir für 2009 Steuern nachzahlen. Eine Bekannte hat mir erzählt, dass wir Einspruch mit Bezug auf das AZ 2 BvR 2604/09 (Einbeziehung des Sockelbetrages in den Progressionsvorbehalt) einlegen sollen. Da wir die Erklärung recht spät abgegeben haben, könnten wir diese Woche noch Einspruch einlegen. Macht dies ...
Die letzten 10 Beiträge
- Aufhebungsvertrag und Sperre Arbeitslosengeld
- Elternzeit endet vor Mutterschutz, aber TZ Vertrag mit ruhenden VZ Vertrag
- Jugendamt Besuch?
- Finanzen bei Trennung
- Umgangsrecht des Vaters
- Elternzeit vorzeitig beenden
- Mutterschutzlohn
- Elterngeld bei 2. Kind - Kleingewerbe
- Wann Arbeitszeugnis anfordern
- Beschäftigungsverbot