Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Einfriedung in Sachsen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Einfriedung in Sachsen

Mitglied inaktiv

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Welche Handhabe hat man, um seinen Nachbarn (dessen Grundstück zur Straße hin ebenfalls offen ist) zum Bau eines Zauns o.ä. zu bringen??? Unsere Tochter läuft bald und kann dann durch das Nachbargrundstück auf die Straße laufen. Wir haben solche Angst, daß etwas passieren könnte. Für einen Tip wären wir Ihnen sehr dankbar.


Mitglied inaktiv

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Gar keine. Wenn das Grundstück das Eigentum des Nachbar ist, dann liegt es in seinem eigenen Ermessen, ob er es zur Straße hin abzäunt oder nicht. Aber warum zäunt ihr euer eigenes Grundstück nicht so ab, das euer kind nicht auf die Straße laufen kann?


Mitglied inaktiv

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Hallo Pat, danke für die Nachricht. Hier ist es so, daß jeder Nachbar den Zaun zu seiner Rechten zu errichten hat. Vor ca. 5-6 Jahren hat er uns gefragt, ob er seinen Holzzaun wegmachen kann, um Koniferen zu setzen. Wir haben natürlich zugestimmt, nur stehen die Bäumchen bis heute nicht...und auch nichts anderes. Er verschiebt es jeweils um 1/2 Jahr, momentan wurde April 01 versprochen, nachdem er den Termin September 00 nicht eingehalten hat. Klar, da nichts passiert werden wir den Zaun setzten. Wir können nicht warten, bis "das Kind in den Brunnen" gefallen ist. Wollte halt nur mal nach der Rechtslage fragen. Aber vermutlich gibt es hier keine. Liebe Grüße stuermchen


Mitglied inaktiv

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Unter den jetzt von Dir geschilderten Umständen ist die ursprünglich von Dir angefragte allgemeine Rechtslage in Sachsen doch total unwichtig. Wenn "jeder seinen Zaun zur Rechten" zu errichten hat, wird dies doch irgendwo schriftlich festgehalten sein. Das ist dann wiederum mit hoher Wahrscheinlichkeit ein einklagbarer Vertrag. Gruß Kasimir


Mitglied inaktiv

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Leider nicht! Es ist ein ungeschriebenes (!!!!!!) Gesetz, welches zwar jeder kennt und die meisten sich auch dran halten, aber eben nicht alle. Tja, der Zaun steht schon auf dem Blatt Papier und wir werden wohl mit der Rechtslage Pech haben. Liebe Grüße Stuermchen


Mitglied inaktiv

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In Sachsen gibt es auch ein Nachbarschaftsgesetzt. Diese liegen eigentlich in jeder Behörde aus. Die meisten dieser gesetze (Landesgesetze) gehen davon aus, daß nur der sein Grundstück einfrieden muß, von dessen Grundstück eine Gefahr (z.B. Hund) ausgeht. In RP ist es außerdem so, daß jemand sein Grundstück einzäunen muß, wenn dessen Kinder zum Nachbarn rüberlaufen und dabei etwas zertreten. Das "ungeschriebene" Gesetz, war geschriebenes und zwar im ZGB der DDR. Dieser Teil des ZGB gilt aber nur noch in den NBL fort, die noch kein Nachbarschaftsgesetz haben. Sachsen war das 1. NBL, welches ein solches beschlossen hat. MfG Undine


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