Christina2903B
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe Ihnen gestern schon die Frage gestellt. Hier nochmal eindeutiger zum besseren Verständnis. ich bin schwanger und aufgrund dessen in einem Beschäftigungsverbot. Ich weiß, dass sich die Entgeltersatzleistung an dem Durchschnitt des Gehalts der letzten 3 Monate bemisst. Da ich jeden Monat ein Fixum und Provisionserträge erhielt, ist das nun sehr unregelmäßig. Meine eigentliche Frage betrifft die noch ausstehenden Provisionszahlungen. Nehmen wir an, mein Entgeltersatz beträgt 2000 Euro. Ich erwarte aus vergangenen Geschäften noch 3000 Euro provision. Diese werden zusammen mit dem Entgeltersatz in den nächsten Monaten ausgezahlt.Diese dürfen doch nicht mit dem Ersatz abgegolten sein. Laut Paragraph 11 Muschg Abs. 2 muss von einem erhöhten Verdienst ausgegangen werden. Auch habe ich einen Artikel dies bezüglich zum Mutterschutzgeld gefunden, in dem klar und deutlich gesagt wird, dass ein Zuschuss bei erfolgsabhängiger Vergütung erlaubt ist. Dies könnte man doch auch auf den Entgeltersatz anwenden? Vielen Dank! Vielen Dank und freundliche Grüße CF
Hallo, nein, die Provision war ja für vorherige Monate. Liebe Grüße NB
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