Mitglied inaktiv
hallo frau nicola bader, ich war gestern bei der argentur für arbeit.suchte beratung wegen pc -kurs und bewerbunglehrgang. anstatt einer beratung musste ich mich zu einem 1 € job verpflichten. ich habe aber zwei kindergartenkinder, und hier im dorf gibt es keine kinderbetreuung. wie kann ich mich gegen diesen vertrag wehren? nicht das jetzt der eindruck entsteht ich sei faul, aber ich kann nur ab 9 bis 12 arbeiten- was wenn das amt mich zu anderen zeiten einteilt?
Hallo, bekommen Sie Arbeitslosengeld? Dann doch auch nur anteilig, je nachdem, wieviele Stunden Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Lasen Sie sich das schriftl. geben u legen Sie Widerspruch ein! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Die Kindsbetreuung geht vor, hast du denen nicht gesagt dass du nur von 9.00 bis 12.00 kannst? Wenn die Kinderbetreuung nicht gewährleistet ist können sie dich auch nicht dazu verdonnern. Kannst dir dein Kind ja schlecht auf den Buckel schnallen. LG
Die letzten 10 Beiträge
- Schädlichkeit von Elternzeit auf Tätigkeitsjahre
- Elterngeldbezug und beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung - benötigt es ein bestehendes, dann ruhendes Arbeitsverhältnis
- Resturlaub nach Elternzeit
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot