Mitglied inaktiv
Ich habe 3 Jahre Elternzeit bei meinem AG beantragt, wovon ich ab dem 2. Jahr wieder Teilzeit arbeite. Ich muß so am 25.5.05 wieder arbeiten gehen. Nun habe ich einige Probleme mit meinem AG und habe mich schon nach einer neuen Stelle umgesehen. Die Chancen sind ganz gut. Gelten jetzt die Kündigungsfristen aus meinem Arbeitsvertrag (4 Wochen) ? Oder gelten während der Elternzeit Andere? Für eine baldige Antwort wäre ich dankbar! Simona
Hallo, es gelten die üblichen Fristen, zuim Ende der Elternzeit allerdings 3 Monate. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Die Elternzeit habe ich bis 24.5.2007 beantragt! Die Kündigung wäre also während der EZ obwohl ich arbeiten gehen würde!
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?