Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Eigenkündigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Eigenkündigung

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich habe 3 Jahre Elternzeit bei meinem AG beantragt, wovon ich ab dem 2. Jahr wieder Teilzeit arbeite. Ich muß so am 25.5.05 wieder arbeiten gehen. Nun habe ich einige Probleme mit meinem AG und habe mich schon nach einer neuen Stelle umgesehen. Die Chancen sind ganz gut. Gelten jetzt die Kündigungsfristen aus meinem Arbeitsvertrag (4 Wochen) ? Oder gelten während der Elternzeit Andere? Für eine baldige Antwort wäre ich dankbar! Simona


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, es gelten die üblichen Fristen, zuim Ende der Elternzeit allerdings 3 Monate. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Die Elternzeit habe ich bis 24.5.2007 beantragt! Die Kündigung wäre also während der EZ obwohl ich arbeiten gehen würde!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.