minett2
Sehr geehrte Frau Bader, ab nächstes Jahr werden beide Eltern wieder arbeiten gehen. Da wir es nicht anders hinbekommen, wird dann meine Mutter oder mein Vater(Rentner) auf unsere Kinder zur Überbrückung aufpassen. Die drei sind 8J, 6J, und 4J. Wie sieht da es da rechtlich und steuermässig aus? Worauf muss ich achten? Meine eltern und ich wohnen auf dem gleichen Grundstück, haben aber getrennte Wohneinheiten. Vielen Dank im voraus. minetto2
Hallo, 1. Sie können versuchen, dass das JA Teile der Kindesbetreeung übernimmt 2. Ansonsten kann man die Posten zT steuerlcih geltend machen 3. Sie sollten eine entsprechene Versicherung (Haftpflicht) haben 4. Es gibt in den grsseren Städten Tagesmütterverbände, wo man Infos bekommen kann Liebe Grüsse, NB
Pamo
Werden die betreuenden Großeltern entlohnt? Oder handelt es sich um einen Gefallen?
minett2
Sie sollen normal bezahlt werden. Es handelt sich um eine regelmässige Arbeit. lg
Sternenschnuppe
Möchte sie Geld dafür ? Wenn ja, dann lese mal hier : http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=40&t=227503 Klingt kompliziert, weil sie es angeben muss etc.
Pamo
2/3 der Kinderbetreuungskosten, maximal 4000 Euro pro Kind, können steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden.
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