minniemaus1980
Sehr geehrte Frau Bader, da wir in Rheinland-Pfalz wohnen haben wir wohl schon mit dem 2. Geburtstag unseres Sohnes einen Rechtsanspruch auf einen Kiga-Platz (wenn ich das richtig verstanden habe). Unser Sohn ist im Juli 2008 geboren und war von Juli 2009 bis Juli 2011 bei einer Tagesmutter zur Betreuung. Wir sind gerade dabei uns mit dem Jugendamt darüber zu "streiten" ob wir einen Zuschuss zu den Kosten der Kindertagespflege bekommen oder nicht. Jetzt hat das JA uns gesagt, dass wir (wir hatten den Antrag auf Bezuschussung erst im Nov2010 gestellt) für die Zeit von Nov 2010 bis März einen Eigenanteil in Höhe von 238,00€ zahlen müssen und für die Zeit von April 2011 bis Juli 2011 einen anteiligen Beitrag in Höhe von ca. 119,00€ monatlich. Den niedrigeren Eigenanteil wird damit begründet, dass das JA nur eine geringere Stundenanzahl übernimmt, da wir ab April einen Halbtagesplatz in einem Kiga hätten haben können, was uns aber berufsbedingt nichts gebracht hat. Nun meine eigentliche Frage: Darf von uns ein Eigenanteil verlangt werden, obwohl ja ein Rechtsanspruch auf einen Kiga-Platz besteht und uns dieser nicht zur Verfügung gestellt werden konnte (Juli 2010 bis Juli 2011) und bei uns die Kiga-Plätze für über 2-jährige kostenfrei sind? Unsere Tagesmutter meinte jetzt, dass wir das gar nicht müssten, aber sie konnte uns auch nichts genaues dazu sagen. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen N. Zimmermann
Hallo, in Rh.-Pfalz besteht ein Anspruch auf einen beitragsfreien KiGa-Platz, nicht aber auf beitragsfreie Tagesmutter. Wenn, wie Sie schreiben, ein Halbtagesplatz wegen Ihres Berufes nichts gebracht hätte, müssen Sie es selber regeln. Liebe Grüsse, NB
minniemaus1980
Hallo, Vielen Dank für Ihre Antwort. Unser Sohn ist ja schon im Juli 2010 2 Jahre alt geworden und erst für April 2011 ist uns ein Halbtagesplatz angeboten worden. Kann man da rückwirkend nichts machen? Oder hätten wir - um einen Anspruch auf Erstattung des Geldes für die Tagesmutter haben - einen KiGa-Platz einklagen müssen? Dass ich keinen Anspruch auf Zahlungen vom JA habe wenn ein Halbtagesplatz angeboten wird verstehe ich, aber es ist mir nicht ganz verständlich, warum ich keinen Anspruch auf Ersatzleistungen zur Tagesmutter habe obwohl mir ja nicht schon im Juli 2010 (auch ein Halbtagesplatz) ein KiGa-Platz angeboten wurde. Viele Grüße NZ
Hallo, da hatte ich Sie falsch verstanden. Trotzdem halte ich den Anspruch für nicht gegeben, da die Leistungen ja nicht vergleichbar sind - und ein Teil sollte doch gezahlt werden -oder? Wenn Sie den Platz eingeklagt hätten u man hätte abgelehnt, würde ich es noch etwas anders sehen Liebe Grüsse, NB
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