Mitglied inaktiv
hallo mein problem: ich bin schon mal verheiratet gewesen und aus der ehe is auch mein sohn. so nun bin ich neu liiert und aus der partnerschaft entstand mein 2. kind. nun zum problem: da ich ehegattenunterhalt von meinen exmann erhalte, qwill dieser den unterhalt jetz nicht mehr zahlen, da ich ja eine neue lebensgemeinschaft habe. mein anwalt meinte, das erst mal ausgerechnet werden muss von beiden männern wieviel jeder verdient und jedem zum leben bleibt, dann erst entscheidet das gericht, ob und wieviel mein ex noch ehegattenunterhalt zahlen muss. da mein neuer lebensgefährte wenig verdient, meinte auch mein anwalt, das mein exmann sicherlich noch ehegattenunterhalt leisten muss,. so nun will mein ex, bis zur gerichtsverhandlung keinen pfenning mehr zahlen. mein anwalt meint aber das das urteil von der scheidung wegen unterhalt solange rechtskräftig ist, bis ein neues urteil vom gericht erhoben wird. solange muss er angeblich weiter voll seinen unterhalt leisten. die gegenpartei ist allerdings nicht dieser meinung. was stimmt den nun ungefähr? muss mein ex weiter voll unterhalt leisten, bis das gericht neu entschieden hat? oder darf er einfach die zahlung solange einstellen!? mir wäre es natürlich lieber, wenn er weiter voll zalht derweil, da es 500 euro sind die mir ein gewaltiges loch einreissen würden. lieben gruß mel
Hallo, bitte lesen Sie die HInweise. Wenn Sie anwaltlich vertreten sind darf ich wegen Standesrecht nichts sagen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Wieder mal jemand, der von 2 Seiten kassieren will....Deinem Kind bleibt Dein Ex-Mann unterhaltspflichtig, Dir aber nicht, da zu Recht davon ausgegangen wird, daß Du mit dem neuen Partner eine Lebensgemeinschaft gebildet hast (zumal Ihr ja zusätzlich ein gemeinsames Kind habt!).
Mitglied inaktiv
Tja, Hanna, etwas differenzierter darf man es schon sehen! Wie alt sind die Kinder? Grundsätzlich gilt das erste Unterhaltsurteil solange, bis es rechtskräftig geändert ist, oder einer der im Urteil genannten Umstände eintritt. Wenn Du zwei Kinder hast, "teilen" sich i. d. R. die Väter den Betreuungsunterhalt. Das ist auszurechnen mit oder ohne Gericht... Wenn Du ein richterliches Urteil gegen vater nr. 1 hast, könntest Du die Pfändung androhen... Frau bader wird nix sagen wegen Standesrecht :-) Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Es kommt drauf an wie alt das Kind aus erster Ehe ist -ab 8 Jahren kann Dir eine Halbtagstätigkeit zugemutet werden ! Ehegattenunterhalt fällt auf alle Fälle weg denn Dein jetziger Lebensgefährte muß für Dich aufkommen ! Du bekommst allenfalls noch Betreuungsunterhalt wenn das Kind aus erster Ehe noch nicht so alt ist -aber das ist weit weniger als Ehegattenunterhalt ! Tja dann mußt du entweder arbeiten gehen oder Dein jetziger Lebenspartner muß ne Nebenbeschäftigung aufnehmen wenn das Geld zu knapp ist -Deinen Ex Euer Leben finanzieren zu lassen ist mehr als dreist !
Mitglied inaktiv
Hallo also ich habe mich auch mit dieser situation befasst und mich schlau gemacht, danach kommt es darauf an ob du mit deinem neuen partner schon mind. 2 jahre zusammen bist... schau doch mal auf www.scheidung-online.de nach dort ist es detailiert beschrieben unter unterhalt und dann - wann entfällt der unterhaltsanspruch- viel glück und gruss chris
Mitglied inaktiv
Hallo, also was Du da vom Stapel lässt ist ja wohl mehr als dreist. Ich hoffe für Deinen Ex Mann das das Gericht richtig entscheidet, weil Dein neuer Partner für Dich zuständig ist. Dein Ex muss zwar für sein Kind zahlen, aber nciht für Dich. Geh putzen oder mach sonst was, aber Dein Ex ist raus aus der Nummer. Ich bin auch geschieden und mein Ex zahlt für seine Kinder, ich habe nie Unterhalt bekommen. Ich hab schließlich nicht geheiratet um meinen Mann im Falle einer Scheidung das Leben zu ruinieren. Ich kam ja auch vor der Ehe ohne sein Geld zurecht, da muss es auch hinterher so gehen. Was denkt Ihr Frauen Euch eigentlich??? Ihr solltet Euch schämen.
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