Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ehegattenunterhalt bei Lebensgemeinschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ehegattenunterhalt bei Lebensgemeinschaft

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Hallo, nach langer erfolgloser suche im Netz muß ich meine Frage nun mal hier stellen. Wir, ich und meine noch nicht geschidene Freundin sind am 01.09.2004 in eine gemeinsamme Wohnung gezogen. Wir kennen uns jetzt schon ca. 2 Jahre wo wir mehr oder eher weniger zusammen waren. Es war ein ewiges hin und her mit ihrem Ex. Aus ihrer Ehe wohnen zwei Kinder bei uns. Der Unterhalt von ihren "noch" wurde mehr oder weniger monatlich gezahlt aber definitiv zu wenig. Jetzt will er überhaupt nicht mehr zahlen, selbst keinen Kindesunterhalt mehr. Kann man unser Zusammenleben jetzt so deuten als Feste Lebensbeziehung? Muß er nun wirklich nicht mehr zahlen? Kann man die Kinder als Kläger gegen ihren Vater auftretten lassen wenn er das noch nicht einmal zahlt. Ich möchte ihn nicht ausnehmen!!! Aber will auch im Moment nicht für die Schulden einstehen die "Sie" noch hat weil er in der Vergangenheit nicht regelmäßig alles gezahlt hat. Er hat seinem Sohn ein Fahrad geliehen damit er in der Schule die Fahradprüfung machen kann, dieses Fahrad wurde vor der Tür (abgeschlossen) Nachts geklaut, jetzt zieht er ihr das Geld einfach vom Unterhalt ab, darf er das? Noch DD Tabelle müsste er 686 Euro bezahlen aleine für die Kinder er hat diesen Monat nur 500 gezahlt. Was können wir machen um möglichst schnell an das fehlende Geld zukommen. Wie gesgt mir liegt nichts daran ihn auszunehmen und irgend wann werde ich auch voll und ganz für meine neue Partnerin einstehen. Aber was er betreibt ist für mich ein Unding.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ihre Freundin braucht eine ausführliche Beratung vor Ort. Ich kann das nicht so einfach beantworten, weil man da noch vile Hintergrundinfos braucht. Sie soll zum Amtsgericht gehen u dort einen Beratungshilfeschein beantragen. Der kostet 10 € u man erhält von einem RA ausführliche Beratung. Die Kosten trägt der Staat, wenn man bedürftig ist. Gruß, NB


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