vb123
Hallo, In meiner ersten Elternzeit musste ich meine KV selber zahlen, da ich freiwillig gesetzlich versichert war & mein Mann privat. Im Moment arbeite ich TZ in EZ und bin unter die Versicherungspflichtgrenze gerutscht, also gesetzlich pflichtversichert. Jetzt hat sich Kind 2 angekündigt. Ich habe gehört, dass es einen Gehalts-Korridor gibt, bei dem man während des EG-Bezugs beitragsfrei versichert ist (ohne Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens). Wie berechnet man den? Und: Zusätzlich zum Fixgehalt bekomme ich im Dezember einen Jahresbonus, als Einmalzahlung. Der Betrag variiert stark von Jahr zu Jahr und liegt im niedrigen 4-stelligen Bereich bis zum niedrigen 5-stelligen Bereich. Wie wird das bei der Frage, ob Beitragsfrei oder nicht mit einbezogen? Die Auszahlung wäre nach Geburt, entweder im Mutterschutz oder im EG-Bezug. Die Höhe erfahre ich auch erst bei Auszahlung.
Hallo, ich denke, wichtig ist, in welchen Status sie in der Elternzeit sind. Wenn Sie die Teilzeit vor dem neuen Mutterschutz beenden, um das volle Mutterschaftsgeld zu bekommen, lebt der Vollzeitvertrag auf und Sie sind wieder verpflichtet, die Beiträge selber zu zahlen. Lassen Sie aber den Teilzeitvertrag weiterlaufen und gehen von dort aus in die Elternzeit könnte man argumentieren, Sie sind in der Elternzeit von der Teilzeit und deshalb pflichtversichert. Liebe Grüße NB
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