Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Kann ich als Selbständige während der MuSchu- (Krankengeld-)zeit weiterhin voll arbeiten? Wie lange erhalte ich EG? Wie wird es bei Selbst. berechnet?Wo und wann muß ich es beantragen? Im voraus herzlichen Dank! Petra
Liebe Petra, 1. EG erhalten Sie, je nach Ihrem Einkommen, bis zu 24 Monate 2. Ich denke nicht. DAs MG soll ja als Ersatz für Lohn/ verdienst gezahlt werden. Auf der anderen Seite sind Sie als Selbstständige an keine MutterschutzG gebunden. Ich kann mir deshalb vorstellen, dass Sie bei der KK angeben müssen, dass Sie wegen der SS nicht mehr gearbeitet haben. Fragen Sie aber lieber bei der KK nach. Das Ergebnis würde mich auch interessieren. 3.Berechnet wird es gemäß dem geschlossenen Vertrag in Höhe des Krankengeldes 4. Eine FRist ist im Gesetz nicht genannt, es sollte einfach rechtzeitig vor Beginn des Mutterschutzfrist sein Gruß, NB
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