Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

drittes Jahr Eltern zeit wann Arbeitgeber informieren?

Frage: drittes Jahr Eltern zeit wann Arbeitgeber informieren?

netticat

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Hallo, Ich habe für meine beiden Kinder(*02/2014 *08/2015) jeweils zwei Jahre Eltern zeit in Anspruch genommen. Und starte demnächst eine Teilzeitbeschäftigung bei meinem Arbeitgeber. Gerne wurde ich das jeweils driite Jahr noch für die Einschulung vorhalten, da es hier teilweise schwierig ist einen Hortplatz zu bekommen. Wann muss ich dies anmelden?Bzw. Muss ich jetzt schon(schriftlich) ankündigen, dass ich dies tun will?oder hätte ich bereits bei meinem ersten Antrag tun müssen? Vielleicht brauch ich die Eltern zeit ja gar nicht... Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei Kind 1 benötigen Sie die Zustimmung vom AG, bei Kind 2 nicht Liebe Grüße NB


chrissicat

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Für die Übertragung der Elternzeit auf einen Zeitraum nach dem 3. Geburtstag reicht es nicht, diese dem Arbeitgeber nur anzukündigen, hierfür benötigst du die Zustimmung des Arbeitgebers! Den Antrag würde ich an deiner Stelle jetzt stellen, auf jeden Fall aber noch vor dem 3. Geburtstag. Du brauchst dich in dem Antrag noch nicht auf einen genauen Zeitraum festlegen, nur beantragen, dass du die verbleibende Elternzeit von jeweils 1 Jahr auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag übertragen kannst.


chrissicat

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Stimmt, Kind 2 ist ja nach dem 30.06.2015 geboren. Das hatte ich übersehen.


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