Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Drittes Elternzeitjahr zum neuen Arbeitgeber mitnehmen

Frage: Drittes Elternzeitjahr zum neuen Arbeitgeber mitnehmen

Kleines Schäfchen

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Hallo Frau Bader. Ich habe vor der Geburt meiner Tochter (20.5.15) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Am 19.Juli diesen Jahres endet diese und ich möchte wieder das arbeiten anfangen. Ich überlege aber den Arbeitergeber zu wechseln und nur noch auf 450€ Basis zu arbeiten. Da es sich steuerlich sonst nicht rentiert für uns. Meine Frage kann ich mein drittes Elternzeitjahr mit zum neuen Arbeitgeber nehmen und es für später aufheben? Oder was macht es für einen Nutzen wenn ich es jetzt Anhänge und arbeiten gehe? Ändert sich da steuerlich etwas? Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, um mehr Möglichkeiten zu haben würde ich die EZ um ein Jahr verlängern und mit Zustimmung des AG bei einem anderen AG arbeiten. Sie können dann immer noch kündigen Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Und welchen Vorteil versprichst Du dir dann jetzt zu kündigen? Verlängere doch die EZ um ein Jahr, hol dir das OK von deinem AG innerhalb der EZ auf Minijob-Basis woanders zu arbeiten und schau das Jahr ob das so hinhaut. Wenn ja, kannst Du dann immer noch kündigen. wenn nein, überlegen ob Du wieder in Vollzeit bei deinem eigentlichen AH einsteigst oder evtl sogar bei diesem TZ oder Minijob möglich ist - was auch jetzt schon in der EZ eien Option wäre. Bis zu 30 Std die Woche darfst Du nämlich innerhalb der EZ arbeiten - bei deinem AG oder mit dessen Zustimmung eben auch woanders. Ob Du innerhalb der EZ arbeitest oder nicht bzw wo ist steuerlich egal.Ob innerhalb oder außerhalb der EZ- steuertechnisch gilt in beiden Fällen immer das gleiche. Solange Du kein EG mehr bekommst ist das ohne Relevanz solange du eben nicht mehr wie 30 Std arbeitest. Ob sich dabei Minijob eher lohnt wie TZ ist eh fraglich. Auch beim Minijob gilt Mindestlohn - woran sich viele nicht halten. Von der späteren Rente, Krankenversicherung und vor allen falls noch Kinderwunsch besteht auch bezüglich Mutterschutzgeld mal abgesehen.


chrissicat

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Elternzeit zum neuen Arbeitgeber mitnehmen geht nur bei Geburten ab 01.07.2015.


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